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Lebensmittelpersonal; Belehrung nach §43 IFSG

Personen die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, oder in einer Gemeinschaftsküche arbeiten, bedürfen einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese Erstbelehrung darf nicht früher als drei Monate vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit stattfinden.

Die Belehrung nach §43 IfSG können Sie über unser, durch IT-Niedersachsen zur Verfügung gestelltes, Online-Verfahren bequem von Zuhause durchführen. 

 

Online-Belehrung

 

Bei Nutzung des Online-Verfahrens:

 

  • PC, Notebook, Tablet oder Smartphone
  • Stabile Internetverbindung
  • Online-Zahlungsverfahren über ePayBL (Kreditkarte, PayPal)

 

Schulung in Präsenz

 

Das Gesundheitsamt Schweinfurt bietet in regelmäßigen Abständen neben der Online-Belehrung auch Präsenz-Hygienebelehrungen nach dem IfSG an.

 

Bitte melden Sie sich für eine Schulung in Präsenz über das sichere Kontaktformular. Wir werden uns bezüglich einer Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Online-Belehrung

 

  • Registrierung/Anmeldung mit E-Mail-Adresse oder Servicekonto (BundID, Elster)
  • Interaktive Anwendung mit Video- und Quiz-Elementen
  • Bezahlung der Belehrung durch ein Online-Zahlungsverfahren
  • Im Anschluss kann die Bescheinigung sowie eine Quittung über die Bezahlung heruntergeladen werden

 

Schulung in Präsenz

 

  • Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder ein vergleichbares Identifikationspapier mit Foto mit
  • Bitte kommen Sie spätestens 30 Minuten vor Beginn der Belehrung, in das Gesundheitsamt Zimmer 190  in der Schrammtraße 1, 97421 Schweinfurt. Die Gebühr ist im Voraus zu entrichten (bar oder EC-Karte möglich)
  • Die Belehrung dauert etwa eine halbe Stunde
  • Die Bescheinigungen werden im Anschluss an die Belehrung ausgehändigt

Folgende Sprachen sind derzeit im Online-Verfahren verfügbar:

 

  • Deutsch
  • Französisch
  • Arabisch
  • Türkisch
  • Rumänisch
  • Italienisch
  • Englisch

Die Kosten für eine Belehrung nach §43 IfSG betragen 26,- €.

 

Die Bezahlung ist per Kreditkarte oder PayPal möglich. Die zu belehrende Person muss nicht identisch mit der bezahlenden Person sein. 

 

Online-Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
 

Für die Durchführung der Online-Belehrung empfehlen wir die Anmeldung mit ihrem BundID-Konto. Hierfür ist die Registrierung mit Benutzername und Passwort ausreichend. Im Anschluss an die Belehrung erhalten Sie Ihre Bescheinigung bequem in Ihr elektronisches Postfach des BundID-Kontos und können diese jederzeit erneut abrufen.

Falls die Belehrung ohne Registrierung durchgeführt wird, kann die Bescheinigung einmalig am Ende der Belehrung heruntergeladen werden.

Kontakt

Anmeldung Gesundheitsamt

Organisationseinheit

Stand: 17.04.2025
Hygiene (22.2)
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