Kindertagespflege; Informationen
Die Kindertagespflege ist die familienähnlichste Form der Kindertagesbetreuung für Kleinkinder, aber auch für Kindergarten- und Schulkinder, bei der individuelle Bedürfnisse besonders gut berücksichtigt werden können. Die Betreuung erfolgt durch eine feste Bezugsperson (Tagespflegeperson) in deren Haushalt, im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen. Eine besondere Form der Tagespflege ist die sogenannte Großtagespflege. In deren Rahmen können bis zu 10 Kinder gleichzeitig von bis zu drei Tagespflegepersonen gemeinsam betreut werden. Ab dem neunten Kind in der Großtagespflege muss einer der tätigen Tagespflegepersonen die Qualifikation einer pädagogischen Fachkraft haben. Die hohe Flexibilität der Tagespflege ermöglicht, kurzzeitigem wie auch längerfristigem Betreuungsbedarf gerecht zu werden. Das individuelle Eingehen auf die Kinder, ähnlich wie in der Familie, eine geringe Kinderzahl und die meist wohnortnahe Versorgung sind Vorteile, die viele Eltern schätzen. Die Vermittlung erfolgt über das örtliche Jugendamt oder Tagespflegevereine. Personen, die Tagespflege ausführen wollen, benötigen eine Pflegeerlaubnis, die sie vom zuständigen Jugendamt auf Antrag erhalten. Die Jugendämter bieten zur Vorbereitung auf die Tätigkeit als Tagespflegeperson Qualifizierungslehrgänge an und sind zuständig für die Auszahlung des Tagepflegeentgelts an die Tagespflegepersonen.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme der Elternbeiträge durch den Träger der wirtschaftlichen Jugendhilfe (Jugendamt).
Siehe auch unter: Bayerisches Landesjugendamt
§ 23 Sozialgesetzbuch VIII, Artikel 2, 9, 20, 20a Bayerisches Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz
Jugendämter bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten; Tagespflegevereine und –börsen
www.kindertagespflege.bayern.de
Der Fachdienst Kindertagespflege
- bietet umfassende Information und Beratung zu allen Fragen der Kindertagespflege
- er leistet Vermittlungsunterstützung und begleitende Betreuung
- hält für Tagespflegepersonen Angebote zur Qualifizierung und Fortbildung bereit
- informiert zur Pflegeerlaubnis und Vergütung
- organisiert bei Ausfall der Tagespflegeperson eine Ersatzbetreuung
Die Verwaltung zahlt eine laufende Geldleistung an die Kindertagespflegeperson aus und erhebt pauschalierte Kostenbeiträge von den Eltern.
Vermittlung einer Tagespflegeperson:
Frau Alsheimer-Wagenhäuser: Montag, Mittwoch, Donnerstag zu den Öffnungszeiten
Frau Anschütz: Montag bis Freitag zu den Öffnungszeiten
Frau Gram: Montag bis Donnerstag Vormittag, Dienstag Nachmittag
Frau Häfner: Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
Kontakt
Maria Alsheimer-Wagenhäuser
Claudia Anschütz
Brigitte Gram
Michaela Biegner
Alisa Dütsch
Jasmin Häfner
Organisationseinheit
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)