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Heilpraktikererlaubnis; Antragsverfahren

Wer berufsmäßig Heilkunde ausüben will, ohne eine ärztliche Bestallung zu besitzen, bedarf der Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG)

Antragstellung:

Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung als Arzt ist beim Landratsamt Schweinfurt zu stellen, wenn Sie entweder

  • den Hauptwohnsitz im Landkreis Schweinfurt oder
  • der Ort, an dem der Beruf ausgeübt werden soll, der Landkreis Schweinfurt ist.

Der Antragsteller/in muss mindestens 25 Jahre alt sein.

 

Folgende Heilpraktikererlaubnisse können beantragt werden:

  • Heilpraktikererlaubnis, allgemein
  • Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
  • Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie
  • Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Podologie
  • Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Logopädie

Bitte verwenden Sie dafür unseren VORDRUCK (unter Formulare)

 

Weitere Hinweise:

Bei der Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, kann eine Prüfung unter Umständen ganz entfallen, wenn der Antragsteller/in anhand eines Prüfungszeugnisses nachweist, dass er/sie an einer inländischen Universität oder ihr gleichgestellten Hochschule eine Diplom- oder Masterprüfung im Studiengang Psychologie erfolgreich abgeschlossen hat, und das Fach "Klinische Psychologie" Gegenstand dieser Prüfung war. Die Nachweise sind zur Prüfung im Landratsamt Schweinfurt vorzulegen.

Die Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie oder Podologie kann unter gewissen Voraussetzungen auch nach Aktenlage beantragt werden. Dafür wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Sachbearbeiter/in unter dem genannten Kontakt.

 

 Antragsunterlagen:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
  • Lebenslauf
  • Führungszeugnis der Belegart „O“ (nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung; erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnortes; der Verwendungszweck „Heilpraktikererlaubnis“ muss angegeben sein; Zustellung erfolgt direkt an die Adresse: Landratsamt Schweinfurt, Gesundheitsamt, Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt)
  • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate bei Antragstellung, ausgestellt vom Hausarzt; Inhalt: physische und psychische Eignung)
  • Nachweis über einen erfolgreichen Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen oder höherwertigen Schulabschluss (Ausländische Schulzeugnisse müssen von einer deutschen Behörde anerkannt sein) in beglaubigter Kopie
  • Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen Sie anhängig ist oder nicht
  • Erklärung, ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde zuvor bereits eine entsprechende Erlaubnis beantragt wurde

Überprüfung:

Die fachliche Überprüfung führt das Gesundheitsamt Würzburg für den Bereich Unterfranken durch.

Die Überprüfung besteht bei der allgemeinen Heilpraktikerprüfung und der auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkten Prüfung aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.

Bei der auf das Gebiet der Physiotherapie oder der Podologie beschränkten Prüfung besteht die Prüfung nur aus einem mündlichen Teil.

Der Antrag auf Erteilung einer Heilpraktikererlaubnis sowie alle dafür notwendigen Unterlagen sind im Landratsamt Schweinfurt - wie folgt - einzureichen:

 

Prüfungstermin

     Anmeldeschluss

am dritten Mittwoch im März

     31. Dezember des Vorjahres

am zweiten Mittwoch im Oktober

     30. Juni des Jahres

Kreisverwaltungsbehörde

Das Landratsamt Schweinfurt erhebt als Verwaltungsbehörde Kosten gemäß Kostengesetz (KG) für den Erlaubnisbescheid. Die Gebühr für die Heilpraktikererlaubnis beträgt 200,00 € zzgl. Auslagen.

Gesundheitsamt Würzburg (= Prüfungsamt)

Die Gebühren und Auslagen der Überprüfung im Gesundheitsamt Würzburg werden nach der Gesundheitsgebührenordnung (GGebO) direkt von dort erhoben. (s. Merkblatt unter Downloads)

Kontakt

Romy Kanngießer

Caroline Weiß

Organisationseinheit

Stand:
Ärztlicher Dienst/Verwaltung (22.1)
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