Bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften (Bund, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden) ist die Grundlage für die gesamte Finanzwirtschaft der Haushaltsplan.
Der Haushaltsplan enthält alle im laufenden Haushaltsjahr zu erwartenden Einnahmen und geplanten Ausgaben zur Erfüllung der Kreisaufgaben. Er ist das wichtigste Instrument des Kreistages zur Steuerung der Landkreisfinanzen.
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