Ersthelfer-App

Alarmierung über Ersthelfer-App

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung (ZRF) Schweinfurt hat die Einführung der Ersthelfer-App „Region der Lebensretter“ im Verbandsgebiet beschlossen. Die Ersthelfer-App soll das bereits etablierte System der organisierten Ersten Hilfe (Helfer vor Ort, First-Responder und AED-Gruppen) sinnvoll ergänzen.

Welche Ersthelfer-App wird eingeführt?

 

Die Verbandsversammlung des ZRF hat sich für den Anbieter „Region der Lebensretter“ entschieden.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.regionderlebensretter.de

 

Welche Region umfasst die Ersthelfer-App?

 

Die Ersthelfer-App wird für die Stadt Schweinfurt und die Landkreise Bad Kissingen, Haßberge, Rhön-Grabfeld und Schweinfurt eingeführt. Ersthelfer können sich während des Registrierungsvorgangs auf der App-Oberfläche bereit erklären auch in anderen Regionen, in denen die Ersthelfer-App eingeführt ist, zum Einsatz herangezogen zu werden.

 

Wann werden Ersthelfer über die App alarmiert?

 

Die Alarmierung von Ersthelfern erfolgt nur bei Reanimationen, also wenn die Notrufabfrage in der ILS Schweinfurt ergibt, dass ein Herz-Kreislaufstillstand vorliegt.

 

Welche (Mindest-)Voraussetzungen benötige ich für eine Registrierung in der  Ersthelfer-App?

 

Die Registrierung ist nur für Personen ab 18 Jahren möglich.

 

Um eine qualitativ hochwertige und leitliniengerechte Reanimation zu gewährleisten, ist neben einer Grundqualifikation in BLS (Basic Life Support) regelmäßiges Training notwendig. Geeignet sind alle

 

-präklinischen Qualifikationen mit fortlaufender Rezertifizierung in BLS/ALS (z.B. Sanitätshelfer mit mind. 48UE).

 

-in Gesundheitsberufen Tätige von außerhalb und innerhalb der Kliniken mit fortlaufender Rezertifizierung in BLS/ALS (z.B. Ärzte, Pflegefachpersonal, Medizinische Fachangestellte).

 

-Berufsgruppen ohne notfallmedizinische Fachqualifikation (wie Feuerwehr, Polizei, THW, Bundeswehr und sonstige Ehrenamtliche), die mit einer Ausbildung in Erster Hilfe und zusätzlich einem BLS-Kurs basierend auf ERC oder AHA nachweisen können (jährliche Unterweisung erforderlich).

 

Hinweise für die Feuerwehr:

Für die Registrierung wird eine Ausbildung/Fortbildung mit dem Schwerpunkt Reanimation vorausgesetzt. Wir empfehlen jeder Feuerwehr, die Erste-Hilfe-Ausbildung jährlich aufzufrischen und dadurch zu festigen. Insbesondere im Bereich der Herz-Lungen-Wiederbelebung ist die Überlebenswahrscheinlichkeit von einer qualifizierten HLW-Maßnahme abhängig.

 

Wie kann ich mich als Ersthelfer in der App registrieren?

 

- Einfach die App der Region der Lebensretter auf dem Gerät installieren (bei iOS-Endgeräten über den App-Store oder bei Android über den Google Playstore).

 

-Die eigentliche Registrierung ist auf der App-Oberfläche unter „Registrierung“ möglich. Für den gesamten Bereich der ILS Schweinfurt ist dabei die Region Main Rhön auszuwählen.

Bei der Registrierung ist die betreffende Einheit, der man zugehörig ist, auszuwählen. 

Falls keine der aufgeführten Einheiten zutreffend ist, einfach unter „andere“ registrieren.

 

-Bitte bei Registrierung immer die höchste medizinische Ausbildung angeben/auswählen.

 

Es ist immer eine Teilnahmebescheinigung/Urkunde hochzuladen. Der Nachweis mittels Bescheinigung ist auch zur Überprüfung und Freischaltung unbedingt notwendig.

 

Kann man bei der Registrierung „Doppelmitgliedschaften“ abbilden?

 

Nein. Derzeit erlaubt der Registrierungsprozess keine Doppelmitgliedschaften. Man muss sich also für eine Organisation bei der Registrierung entscheiden.

 

Wann startet die Registrierung in der Region Main-Rhön?

 

Eine Registrierung ist bereits möglich. Falls man bereits über eine andere Region registriert ist, ist keine erneute Registrierung notwendig. 

Die Freischaltung kann –gerade jetzt zur Anfangszeit- auch einige Zeit in Anspruch nehmen. 

Wir bitten hier um Verständnis.

 

Wann erfolgt eine Alarmierung über die Ersthelfer-App?

 

Eine Alarmierung erfolgt ab Herbst 2026.

Der genaue Start der Alarmierung wird rechtzeitig durch die Presse und die Sozialen Medien publiziert.

 

An wen kann ich mich mit Fragen wenden?

 

Fragen können gerne an die Adresse: 

zrfsw@lrasw.de übermittelt werden.

 

Wir hoffen, dass wir mit dieser Information die wesentlichen Punkte zur Ersthelfer-App zusammengefasst haben. Wir danken für Ihre Unterstützung und wünschen viel Erfolg bei der freiwilligen und ehrenamtlichen Tätigkeit für unsere Einwohnerinnen und Einwohner im Verbandsgebiet des ZRF Schweinfurt.

Stand: 14.07.2026
ZRF Schweinfurt