Ein sorgeberechtigter Elternteil kann für Kinder/Jugendliche, die in seinem Haushalt leben, Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil in Anspruch nehmen.
Eine gerichtliche Durchsetzung ist dem Berater nicht möglich. Hierzu kann u. U. eine Beistandschaft sinnvoll und notwendig sein.
Die Beratung erfolgt durch die zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes am Wohnort des Elternteiles, bei dem das Kind lebt.