Zu den Aufgaben der Staatlichen Schulämter in Bayern gehören vor allem:
- die Organisation des Unterrichts und der Schulen
- Personalmanagement und Personalförderung
- Qualitätssicherung von Unterricht und Erziehung
- Systemische Beratung, Kooperation und Vernetzung
- Dienstrechtliche Aufgaben
- Öffentlichkeitsarbeit
- Verwaltungsmanagement
Um diese Aufgaben erfüllen zu können, haben sich die einzelnen Schulräte (Frau Schmitt und Herr Hagen) sowohl zuständigen Schulen als auch speziellen Aufgabenbereichen zugeordnet. Diese finden Sie im Bereich "Weiterführende Leistungen".
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