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© Anand Anders

Forschungszulage - jetzt informieren!

Profitieren Sie von staatlicher Förderung für Ihre Projekte.

Mit der Forschungszulage haben Unternehmen und Startups eine zusätzliche Möglichkeit, staatliche Unterstützung für ihre innovativen Projekte zu bekommen. Die Zulage ist aber nicht einfach ein weiteres Förderprogramm, sondern eine Breitenförderung, die möglichst viele Innovatoren erreichen soll.

Die Forschungszulage ist einfach zu beantragen

Das Besondere an der Zulage ist, dass der Aufwand für Antragstellung und Projektdokumentation gering ist. Damit ist sie für Unternehmen und Startups interessant, die sich mit klassischen Förderprogrammen nicht recht anfreunden können.

Projekte starten, wann man will

Ein weiterer Vorteil der Forschungszulage ist, dass man sein Projekt starten kann, wann man möchte. Man braucht vor Projektstart keinen Förderantrag stellen und muss auch nicht auf die Bewilligung des Antrags warten. Die sogenannte FuE-Bescheinigung als Grundlage für die Zulage kann man nämlich vor Start oder Ende des FuE-Projektes beantragen oder auch einfach danach. Dadurch bleibt man in seiner Projektplanung sehr flexibel.

Wie viel Förderung ist möglich?

Förderfähige Aufwendungen:

  • Eigenbetriebliche Arbeitslöhne von FuE-Beschäftigten
  • Kosten für Auftragsforschung (bis zu 70 % davon anrechenbar)
  • Eigenleistungen von Einzelunternehmern:
    - bis zu 70 € pro Stunde,
    - max. 40 Stunden pro Woche
  • Sachkosten, die dem FuE-Projekt direkt zugeordnet werden können

Höhe der steuerlichen Forschungszulage:

  • 25 % der förderfähigen Aufwendungen
  • 35 % für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Maximal gefördert werden:
    - 2,5 Mio. € pro Jahr (allgemein)
    - 3,5 Mio. € pro Jahr für KMU

Die Festsetzung der Forschungszulage erfolgt durch das zuständige Finanzamt nach positiver fachlicher Begutachtung durch das BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage).

Interessieren Sie sich für diese Fördermöglichkeit? Für weitere Informationen können Sie gerne das Servicecenter Förderberatung für Unternehmen aus Stadt und Landkreis Schweinfurt ansprechen. Sie erreichen das Servicecenter Förderberatung von Montag bis Freitag von 9:30 Uhr bis 16:30 Uhr unter der Telefonnummer: 09721/55-840 oder auch gerne per E-Mail an foerderberatung@lrasw.de