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© Anand Anders

Zur Erinnerung: Frist zur Erstattung von Schulwegkosten endet am 31. Oktober

Eine Kostenerstattung können unter anderem Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ab der 11. Klasse geltend machen.

Landkreis Schweinfurt. Das Landratsamt Schweinfurt macht erneut unter anderem alle Schülerinnen und Schüler sowie Eltern darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg für das abgelaufene Schuljahr 2022/2023 dem Landratsamt Schweinfurt bis spätestens 31. Oktober 2023 vorliegen müssen. Verspätet eingegangene Anträge können wegen Überschreitung der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden.

Eine Kostenerstattung können Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ab der 11. Klasse geltend machen, außerdem Schülerinnen und Schüler, die eine öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule besucht haben.

Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der Schulweg (einfache Strecke) mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wurde. Der Eigenanteil (Familienbelastungsgrenze) beträgt 490 Euro pro Schuljahr. Es müssen immer die günstigsten Fahrkarten gekauft werden.

Weitere Hinweise können dem Antragsformular entnommen werden. Die Anträge auf Fahrtkostenerstattung für öffentliche Verkehrsmittel (rosa) können telefonisch unter
09721/55-445 oder 09721/55-635 angefordert
werden.

Der Antrag mit den Originalfahrkarten kann entweder direkt beim Landratsamt Schweinfurt eingeworfen oder postalisch zugeschickt werden an: Landratsamt Schweinfurt, Sachgebiet Kreisentwicklung (Schülerbeförderung), Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt

Weitere Informationen zur Kostenerstattung sind auch online unter https://www.landkreis-schweinfurt.de/schulweg-info veröffentlicht. Für Rückfragen steht das Landratsamt Schweinfurt telefonisch unter 09721/55-445 oder 09721/55-635 gerne zur Verfügung.