Landkreis Schweinfurt. Wenn ein junger Mensch eine Behinderung hat oder sich abzeichnet, dass er oder sie in Zukunft mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung leben muss, sind Eltern und Betroffene oft erst einmal ratlos. Schnell ergeben sich viele Fragen: Welche Hilfsmöglichkeiten gibt es? Wo kann ich verschiedene Leistungen beantragen? Was brauche ich für meinen Antrag?
Orientierung und Beratung
Die gesetzlichen Regelungen und Voraussetzungen für entsprechende Hilfeleistungen können überfordern. Wichtig zu wissen: Kindern und Jugendlichen stehen verschiedene Hilfen zu. Es gibt diverse Stellen, an die sich Betroffene wenden können.
Wertvolle Orientierung bieten hier sogenannte Verfahrenslotsen. Mit einer zielgerichteten und kostenlosen Beratung unterstützen sie dabei, die richtige Hilfe möglichst schnell zu erhalten und sich bei der Vielzahl der Angebote, Voraussetzungen und Ansprechpartner zurechtzufinden. Darüber hinaus werden Bescheide und Schreiben von Behörden erklärt, über das weitere Verfahren und rechtliche Möglichkeiten aufgeklärt oder Kontakte vermittelt.
Wertvolle Hilfe in verschiedenen Lebenslagen
Der Verfahrenslotse setzt sich dafür ein, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung die Unterstützung erhalten, die ihnen gesetzlich zusteht. Dabei kann es sich um Hilfen in allen Lebenslagen und -bereichen handeln. So können beispielsweise die gleichberechtigte Teilnahme im Kindergarten mittels Einzelintegration, die Beschulung mit einer Schulbegleitung oder Fortschritte mit Hilfe einer Autismustherapie im Fokus stehen.
Der Verfahrenslotse ist Ansprechperson für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 27. Lebensjahr mit einer (sich abzeichnenden) körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung und deren Familien. Der Verfahrenslotse gibt im Leistungssystem der Eingliederungshilfen nach dem SGB VIII und SGB IX Orientierung und unterstützt schon vor Antragstellung bis zur Wahrnehmung von Hilfeleistungen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Das Beratungs- und Unterstützungsangebot ist im Amt für Jugend und Familie im Landratsamt Schweinfurt zu finden, die Verfahrenslotsin steht natürlich telefonisch (09721 / 55 861) oder per E-Mail (theresa.kaiser@lrasw.de) zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger können gerne einen persönlichen Termin vereinbaren. Die Beratung ist kostenlos, selbstverständlich vertraulich und unterliegt den Datenschutzbestimmungen. Ohne die Zustimmung des Klienten werden keine Informationen an andere Stellen weitergegeben.