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© Anand Anders

Verdacht einer Wolfssichtung bei Grettstadt

Hinweise zum richtigen Umgang bei Begegnungen und Schäden durch den Wolf

Landkreis Schweinfurt. Zunächst gilt es festzuhalten: Ob es sich bei dem am Sonntag, 9. Januar 2022, gesichteten Tier nahe Grettstadt tatsächlich um einen Wolf gehandelt hat, kann aktuell ohne weitere Bilder bzw. ohne genetischen Nachweis an einem gerissenen Tier nicht mit hinreichender Sicherheit festgestellt werden. Das Landratsamt Schweinfurt hatte zu diesem Zeitpunkt umgehend die notwendigen Schritte eingeleitet, indem das zuständige Landesamt für Umwelt für die Aufnahme weiterer Ermittlungen benachrichtigt wurde.

Bei dem zuvor aufgefundenen Reh geht das Landratsamt Schweinfurt bislang aufgrund des fehlenden typischen Kehlbisses nicht von einer Tötung durch den Wolf aus. Nicht jeder angefressene Kadaver muss von einem Wolf gerissen worden sein, da auch Hunde oder Füchse ebenso Risse an Wild- und Nutztieren verursachen können. Zudem ist es möglich, dass auch manche Hunderassen oder Mischlinge zwischen Hunden und Wölfen, insbesondere bei schlechten Sichtverhältnissen, für Wölfe gehalten werden. Dennoch ist auch das Vorkommen von Wölfen in der Region Schweinfurt durchaus möglich, wobei diese meist nur durchziehen.

Wichtig: Schäden und Beobachtungen umgehend melden

Sichtbeobachtungen, mögliche Wildtierrisse und Spuren sollten dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) umgehend über ein Meldeformular - soweit vorhanden zusammen mit Bildern bzw. Videos - übermittelt werden. Dort werden alle Meldungen weiter analysiert und es wird überprüft, ob es sich tatsächlich um die genannten Beutegreifer handelt. Wichtig ist es, aufgefundene Kadaver mit einer Decke, Matte oder Ähnliches vor Witterungseinflüssen und der Nachnutzung durch andere Tiere zu schützen. Bei potenziell von Wolf gerissenen Tieren werden anschließend durch die zuständigen Behörden weitere Untersuchungen veranlasst.

Das entsprechende Meldeformular sowie weitere Informationen können unter

https://www.lfu.bayern.de/natur/wildtiermanagement_grosse_beutegreifer/index.htm

abgerufen werden.

Begegnung mit einem Wolf – Diese Regeln gilt es zu beachten

Wölfe sind grundsätzlich vorsichtig und meiden Menschen. Es kann dennoch vorkommen, dass Wölfe an Ortschaften vorbeilaufen oder Streusiedlungen durchqueren. Da Wölfe überwiegend dämmerungs- und nachtaktiv sind, geschieht dies meistens während der Dunkelheit.

Der Wolf reagiert auf den Anblick von Menschen vorsichtig, aber er ergreift nicht immer sofort die Flucht. Oftmals zieht sich das Tier langsam und gelassen zurück. Falls eine Begegnung stattfinden sollte, sind gemäß den Hinweisen des LfU folgende Regeln zu beachten:

  • Haben Sie Respekt vor dem Tier
  • Laufen Sie nicht weg. Wenn Sie mehr Abstand möchten, ziehen Sie sich langsam zurück
  • Falls Sie einen Hund dabeihaben, sollten Sie diesen in jedem Fall anleinen und nahe bei sich behalten
  • Wenn Ihnen der Wolf zu nahe erscheint, machen Sie auf sich aufmerksam. Sprechen Sie laut, gestikulieren Sie oder machen Sie sich anderweitig deutlich bemerkbar
  • Laufen Sie dem Wolf nicht hinterher
  • Füttern Sie niemals Wölfe - die Tiere lernen sonst sehr schnell, menschliche Anwesenheit mit Futter zu verbinden und suchen dann eventuell aktiv die Nähe von Menschen

Wolf und Nutztiere

Nachdem der Wolf die für ihn am leichtesten zugängliche Nahrung nutzt, gilt es, vor allem Nutztiere wie Schafe und Ziegen auf extensiv genutzten Flächen zu schützen. Schutzmaßnahmen sind insbesondere Zäunung, Behirtung und der Einsatz von Herdenschutzhunden, wobei eine Förderung erst dann erfolgen kann, wenn das Gebiet durch das LfU anhand fachlicher Kriterien als sogenannte Förderkulisse festgelegt wurde. Schäden, die Nutztierhaltern durch Wolfsrisse entstehen, können durch den Ausgleichsfonds „Große Beutegreifer“ kompensiert werden.

Verdacht einer Sichtung umgehend melden

Bei dem Verdacht einer Wolfssichtung bzw. bei Auffinden von gerissenen Tieren bitten wir um umgehende Kontaktaufnahme mit der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt, Tel. 09721/55-573, E-Mail: naturschutz@lrasw.de.