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© Anand Anders

Trinkwasser muss nicht mehr abgekocht werden

Gesundheitsamt Schweinfurt hat Abkochgebot für Haushalte in Theilheim, Hergolshausen, Garstadt, Essleben, Waigolshausen, Ettleben, Werneck, Zeuzleben und Mühlhausen aufgehoben

Landkreis Schweinfurt. Das Gesundheitsamt Schweinfurt hat das seit 10. September 2020 bestehende Abkochgebot für die Ortschaften Theilheim, Hergolshausen, Garstadt, Essleben, Waigolshausen, Ettleben, Werneck, Zeuzleben und Mühlhausen aufgehoben. Das heißt, das Trinkwasser muss ab sofort nicht mehr abgekocht werden. Das Trinkwasser wird jedoch nach wie vor gechlort.

Das Abkochgebot war notwendig gewesen, da bei einer Routineuntersuchung im Bereich des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe (RMG) eine mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers festgestellt worden war.

Die weiterhin aktuell noch notwendige Chlorung erfolgt nach strenger Maßgabe der Trinkwasserverordnung. Gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen nicht. Die RMG weist jedoch darauf hin, dass mit Chlor desinfiziertes Wasser für Aquarien ungeeignet ist. Sobald die Desinfektion mit Chlor nicht mehr notwendig ist, wird die RMG die Haushalte informieren.

Die RMG weist des Weiteren darauf hin, dass trotz sorgfältiger und umfangreicher Netzspülungen sich besonders in privaten häuslichen Leitungsnetzen noch Reste verunreinigten Wassers befinden können. Die Haushalte werden deshalb unbedingt gebeten, an einigen Wasserhähnen, besonders in der Küche, das Wasser so lange laufen zu lassen, bis es kühl, klar und sauber aus dem Wasserhahn fließt.

Sollten Bürgerinnen und Bürger der betroffenen Ortschaften dennoch anhaltende Auffälligkeiten feststellen, mögen Sie diese bitte der RMG umgehend melden unter Telefon 09725/700-0.