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© Anand Anders

Trinkwasser muss nicht mehr abgekocht werden

Gesundheitsamt Schweinfurt hat Abkochgebot für Haushalte in Theilheim, Hergolshausen, Garstadt, Essleben, Waigolshausen, Ettleben, Werneck, Zeuzleben und Mühlhausen aufgehoben

Landkreis Schweinfurt. Das Gesundheitsamt Schweinfurt hat das seit 26. Februar 2021 bestehende Trinkwasser-Abkochgebot für die Ortschaften Theilheim, Hergolshausen, Garstadt, Essleben, Waigolshausen, Ettleben, Werneck, Zeuzleben und Mühlhausen aufgehoben. Das heißt, das Trinkwasser muss ab sofort nicht mehr abgekocht werden. Das Trinkwasser wird jedoch nach wie vor gechlort.

Das Abkochgebot war notwendig gewesen, da bei der Kontrolle des Trinkwassers im Bereich des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Rhön-Maintal-Gruppe (RMG) eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt worden war.

Die weiterhin aktuell noch notwendige Chlorung erfolgt nach strenger Maßgabe der Trinkwasserverordnung. Gesundheitliche Beeinträchtigungen bestehen nicht. Die RMG weist jedoch darauf hin, dass mit Chlor desinfiziertes Wasser für Aquarien ungeeignet ist. Sobald die Desinfektion mit Chlor nicht mehr notwendig ist, wird die RMG die Haushalte informieren.

Die RMG weist des Weiteren darauf hin, dass trotz sorgfältiger und umfangreicher Netzspülungen sich besonders in privaten häuslichen Leitungsnetzen noch Reste verunreinigten Wassers befinden können. Die Haushalte werden deshalb gebeten, an einigen Wasserhähnen, besonders in der Küche, das Wasser einmalig so lange laufen zu lassen, bis es kühl, klar und sauber aus dem Wasserhahn fließt.

Für Rückfragen steht die RMG unter der Telefonnummer 09725/700-0 zur Verfügung.