Landkreis Schweinfurt. Wer ein Fahrzeug finanziert oder geleast hat, kann ab sofort online über die Homepage des Landratsamts Schweinfurt abfragen, ob der zugehörige Fahrzeugbrief bereits in der Zulassungsstelle vorliegt.
Wenn ein finanziertes oder geleastes Fahrzeug zugelassen werden soll, dann wird im Regelfall die sogenannte Zulassungsbescheinigung Teil II, sprich: der Fahrzeugbrief, vom Finanzierungsgeber oder dem Leasinganbieter direkt an die Zulassungsbehörde geschickt und bis zur Zulassung dort verwahrt.
Über die neue Online-Auskunft können Fahrzeughalterinnen und -halter ab sofort direkt abfragen, ob der Fahrzeugbrief schon in der Zulassungsstelle vorliegt. Die Anfragestellenden erhalten umgehend die Auskunft über die Homepage. Eine telefonische Anfrage erübrigt sich damit.
Für die Abfrage wird entweder die 8-stellige Nummer des Fahrzeugbriefs oder die 17-stellige Fahrzeug-Identnummer benötigt. Beide können beim Händler erfragt werden.
Den neuen Service der Zulassungsstelle erreichen Bürgerinnen und Bürger unter