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© Anand Anders

Nachträglich angepasste RKI-Inzidenzwerte haben keine Auswirkung auf inzidenzabhängige Corona-Maßnahmen

Im Gesundheitsamt Schweinfurt kam es im April wegen einer Softwareumstellung zu Meldeverzögerungen, was zu einer nachträglichen Anpassung der RKI-Statistiken führt

Raum Schweinfurt. Das Gesundheitsamt Schweinfurt hat am 8. März 2021 die Software zur Kontaktnachverfolgung auf die bundesweit einheitliche Software SORMAS umgestellt.

Seit der Umstellung und dem vollumfänglichen Einsatz der Software sind, wie das Landratsamt Schweinfurt bereits mitgeteilt hat, Fehlerquellen aufgetreten, die immer wieder zu Komplikationen im Meldeprozess geführt haben. Im April 2021 führte dies dazu, dass eine größere Zahl an Positiv-Fällen im Zuständigkeitsbereich Schweinfurt nicht an das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und somit an das RKI übermittelt worden sind.

Diese Fälle wurden verspätet nachgemeldet und sind deswegen erst nachträglich in die vom RKI erstellten Inzidenz- und Fallstatistiken eingeflossen. Festzustellen hierzu ist, dass die Kontaktierung und Isolierung der Positiv-Getesteten sowie die Kontaktpersonennachverfolgung im Bereich Schweinfurt zu jeder Zeit auch während der Softwareumstellung gewährleistet werden konnte, lediglich die Weitermeldung einer erheblichen Anzahl an Fällen an das LGL hat sich verzögert.

Zum Hintergrund: Die sogenannte dritte Welle traf die Region Schweinfurt zeitgleich mit dem Umstieg auf die Software SORMAS, welche entsprechend bundesweiter Vorgaben mitten in der Pandemie in den aktiven Gebrauch genommen wurde. Arbeitsschritte waren zu Beginn des Umstiegs nicht vollständig implementiert. Schnittstellen zwischen der Software DEMIS (Meldesoftware für die positiven Befunde aus den Laboren ans Gesundheitsamt) sowie der Software SORMAS (Anwendung zur Kontaktpersonennachverfolgung) und der Software Äskulab (die Meldesoftware ans LGL, welches dann ans RKI die Zahlen weitergibt), fehlen weiterhin.

So gingen die Befunde zwar in DEMIS ein und wurden in SORMAS durch die Mitarbeiter eingepflegt und die positiv Getesteten informiert sowie in Quarantäne gesetzt. Bei der Eintragung in Äskulab kam es jedoch zu den oben genannten Problemen. Diese sind mittlerweile vollständig behoben. Besonders zeigten sich die Probleme während und nach Ostern. Hintergrund war hier unter anderem ein Update bei der Meldesoftware Äskulab. Hier wurde ein zusätzlicher Kompatibilitätsfehler festgestellt, welcher nach einem Update der Meldesoftware Äskulab aufgetreten ist und dazu führte, dass die Software des LGL die Daten des Gesundheitsamtes vorübergehend nicht empfangen konnte. Dies erhöhte den Arbeitsaufwand zusätzlich. Durch die benannten Probleme entstand der besagte Meldeverzug, der dazu führte, dass Neuinfektionen verspätetet beim LGL erfasst und von dort an das RKI weitergemeldet wurden. Die 7-Tages-Inzidenzen für Stadt und Landkreis Schweinfurt wurden nun nachträglich durch das RKI angepasst und zwar auf Basis des jeweiligen Befund-Datums der nachgemeldeten Fälle.

Die nachträglich durch das RKI angepassten Inzidenz-Werte spielen rückwirkend mit Blick auf die damals gültigen Maßnahmen keine Rolle mehr. Die zu diesem Zeitpunkt geltenden oder inzidenzabhängig erlassenen Maßnahmen waren rechtsverbindlich mit den vom RKI bekanntgegebenen, tagesaktuellen Inzidenzwerten verknüpft. Das RKI hat die Situation, dass technisch bedingte Übermittlungsfehler oder nachträglich erfolgte Fallzahlmeldungen zu erwarten sind, einkalkuliert und dazu erklärt: „Da in der Regel an den Folgetagen noch Fälle mit einem Meldedatum an einem der Vortage nachübermittelt werden, erhöht sich die 7-Tage-Inzidenz bei rückwirkender Betrachtung.“ Dies liegt darin begründet, dass nachträglich übermittelte Fallzahlen nur sinnvoll dem entsprechenden Befunddatum zugeordnet werden können und sich dann rückwirkend der Inzidenzwert durch Neuberechnung konsequenterweise erhöht. Da rückwirkend betrachtet allerdings keine anderen - dem neu berechneten Inzidenzwert angepassten - Maßnahmen mehr möglich sind, hat das RKI für diesen Fall ebenfalls eine rechtsverbindliche Vorgehensweise festgelegt: „Bei den 7-Tage-Fallzahlen und -Inzidenzen für frühere Tage muss berücksichtigt werden, dass es sich um die jeweils an dem angegebenen Tag berichteten Werte handelt, die nicht durch an Folgetagen nachübermittelte Fälle aktualisiert werden (für den Berichtstag "eingefrorene" Werte).“

Allerdings muss in der Nachbetrachtung berücksichtigt werden, dass die durch die Probleme bei der Softwareumstellung im Gesundheitsamt Schweinfurt entstandenen Nachmeldungen in ihrem Ausmaß nicht als geringfügige, sondern als relevante Abweichungen betrachtet werden müssen. Die Diskrepanz zwischen den zwar rechtsverbindlichen RKI-Werten, die ohne Berücksichtigung der Nachmeldungen errechnet wurden, und den sich durch die Nachmeldungen ergebenden tatsächlichen Inzidenz-Werten ist nicht zu vernachlässigen. Es lässt sich im Nachhinein nicht ermitteln, welche tatsächlichen Auswirkungen die Diskrepanz zwischen den besagten Werten auf die mittel- und langfristige Entwicklung der Fallzahlen hatte.

Trotz der aufgetretenen Probleme ist das Gesundheitsamt Schweinfurt vom Nutzen der Software SORMAS überzeugt. Die Verantwortlichen des Gesundheitsamtes sind überzeugt, dass mit SORMAS eine effektive Kontaktnachverfolgung und Pandemiebekämpfung möglich ist, jedoch muss die Software hierfür auch über die angekündigten Schnittstellen u.a. zur Software Demis und der Meldesoftware Äskulab verfügen. Weiterhin ruft das Gesundheitsamt dazu auf, die Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln einzuhalten. Dies ist der beste Schutz vor Übertragung des Virus. Nur durch die Mithilfe aller können Infektionsketten effektiv unterbrochen werden.