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© Anand Anders

Landrat Töpper: „Die Aufhebung der Priorisierung in den Impfzentren ist in der aktuellen Situation das falsche Signal“

Die weiterhin schleppende Impfstoffversorgung ermöglicht derzeit kaum mehr Erstimpfungen in bayerischen Impfzentren. Mit der Aufhebung der Priorisierung sieht der Landrat die Impfgerechtigkeit endgültig in Gefahr.

 

Landkreis Schweinfurt. Landrat Florian Töpper befürchtet, dass eine erfolgreiche und vor allem gerechte Fortsetzung der aktuellen Impfkampagne zur Bekämpfung der Corona-Pandemie nicht gewährleistet werden kann, wenn die bayerische Staatsregierung einer Empfehlung des Bundes folgt und ab dem 7. Juni 2021 die Priorisierung in den Impfzentren aufhebt. Deswegen hat sich Töpper mit einem Schreiben an den bayerischen Gesundheitsminister Klaus Holetschek gewandt und an diesen appelliert, die vorgegebene Impfreihenfolge mit drei priorisierten Gruppen zwingend beizubehalten.

Nachdem bereits am 20. Mai 2021 die Impfpriorisierung für die in Bayern niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte aufgehoben worden ist – eine umstrittene Entscheidung – könnte nun ab dem 7. Juni nach dem Willen der Bundesregierung auch die Priorisierung in den Impfzentren deutschlandweit entfallen. „Diesem Vorhaben kann ich in der aktuellen Lage nichts Positives abgewinnen“, erklärt hierzu Landrat Töpper. Denn bislang seien weiterhin nur begrenzte Impfstoffmengen im Kampf gegen das Coronavirus verfügbar. Zudem würden ab Juni durch den Einstieg der Betriebsärztinnen und -ärzte sowie Privatärztinnen und -ärzte in die Impfkampagne die Impfstoffmengen für die Impfzentren voraussichtlich weiter reduziert werden. „Daher sehe ich eine vorgegebene Impfreihenfolge mit drei priorisierten Gruppen auch weiterhin als zwingend notwendig an“, erklärt Töpper. Die Priorisierung sei sinnvoll und könne – zumindest eine gewisse – Gerechtigkeit herstellen.  „Es ist es mein höchster Anspruch, dass im Rahmen der Impfkampagne zum Schutz der besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen eine möglichst hohe Impfgerechtigkeit beibehalten werden kann“, betont Töpper. „Es muss uns zudem bewusst sein, dass mit einer Aufhebung der Priorisierung alle noch – teilweise seit langer Zeit – in der Registrierungsdatenbank BayIMCO angemeldeten Impfwilligen, die prioritär hätten geimpft werden sollen, verprellt werden.“

Den Bürgerinnen und Bürgern, die in die Prioritätsstufe 3 eingestuft worden sind, wäre es nach Ansicht von Landrat Töpper kaum zu vermitteln, dass die Impfpriorisierung auch in den Impfzentren bereits vollständig aufgehoben werden soll, „bevor in unserer Region die regelhafte Impfung dieser Prioritätsgruppe überhaupt gestartet worden wäre“, so Töpper. „Unser höchstes Ziel muss es sein, die besonders vulnerablen Gruppen zu schützen. Dies können wir aber nur, wenn die Impfungen gerecht verteilt werden. Der Maßstab für eine Aufhebung der Priorisierung muss allein der Impffortschritt in den drei Prioritätsgruppen sein.“

Für die Region Schweinfurt betreiben das Landratsamt und die Stadt Schweinfurt ein gemeinsames Impfzentrum. In den Prioritätsgruppen 1 (190), 2 (3.334) und 3 (17.349) warten insgesamt noch 20.873 Personen auf eine Erstimpfung (Stand 21.05.21).

Die Impfwilligkeit im Raum Schweinfurt ist bei den Prioritäten 1 und 2 überdurchschnittlich vorhanden – unter anderem auch angetrieben durch die angekündigten Lockerungen für vollständig Geimpfte. Das heißt, in Schweinfurt Stadt und Landkreis sind in diesen Gruppen mehr Personen registriert und folglich zu impfen, als dies offenbar in anderen Bereichen Bayerns der Fall ist. Dies führt dazu, dass eine Komplettimpfung der jeweiligen Prioritätsgruppe naturgemäß längere Zeit in Anspruch nimmt. Wann in die Impfungen der Prioritätsgruppe 3 eingetreten wird, kann nicht zuverlässig vorhergesagt werden. Dies ist vor allem bedingt durch den aktuellen Erstimpfungsstopp sowie die – erfreulicherweise – stets wachsenden Zahlen der Impfwilligen in den Prioritäten 1 und 2.

„Ich bitte Sie daher eindringlich aus den genannten Gründen – wie vom Bund als Möglichkeit vorgegeben – die Priorisierung in den bayerischen Impfzentren im Rahmen der zugewiesenen Impfstoffdosen aufrecht zu erhalten“, appelliert Landrat Töpper an Staatsminister Holetschek.

Seinen Dank an den Staatsminister sprach Landrat Töpper noch einmal in Zusammenhang mit der kürzlich erfolgten Zuteilung eines Sonderkontingents an Impfstoff des Herstellers Johnson & Johnson aus. Sowohl das Landratsamt als auch die Stadt Schweinfurt haben jeweils 1.600 Dosen erhalten, die für (Erst)Impfungen genutzt werden (der Johnson & Johnson-Impfstoff muss im Gegensatz zu allen anderen derzeit von der EU zugelassenen Vakzinen nur einmal verabreicht werden, um die vollständige Immunisierungswirkung zu erreichen). Zum Beginn der nächsten Woche werden diese Impfdosen im Rahmen einer Sonderimpfaktion an die Bevölkerung im Raum Schweinfurt verimpft.

Um zumindest eine gewisse Impfgerechtigkeit beizubehalten und den Vorgaben der StIKO zu entsprechen, sollen – in Absprache mit der Stadt Schweinfurt – mit diesem Impfstoff vor allem impfwillige Menschen in Priorisierungsgruppe 2 oder 3 mit einem Alter über 60 Jahren geimpft werden. Es ist zu hoffen, über dieses Sonderkontingent in Priorisierungsgruppe 2 erheblich voranzukommen.