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© Anand Anders

Impfbuchkontrollen in den 6. Klassen

Kontrollen ab Juni. Vorlage der Impfbücher ist verpflichtend

Stadt und Landkreis Schweinfurt. In diesem Schuljahr wird erneut vom Gesundheitsamt Schweinfurt in allen 6. Klassen der Schulen in der Stadt und im Landkreis Schweinfurt ab Juni eine Impfbuchdurchsicht angeboten. Mit dieser Kontrolle sollen zum einen Impflücken geschlossen werden, zum anderen aber auch die lokalen Impfquoten erfasst werden. Dies ist auch Teil der Erhebung der Bayerischen Impfquoten. Grundlage ist unter anderem die aktuelle Fassung des Infektionsschutzgesetzes und des bayerischen Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes.

Die Impfbuchkontrolle ist ein wichtiger Baustein um die Impfsituation zu verbessern. Die Vorlage der Impfbücher in den Klassen ist für alle Kinder verpflichtend (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz, Art. 14 Absatz 5). Bei Impflücken erfolgt eine Benachrichtigung an die Eltern eventuell erforderliche Impfungen nach Absprache mit dem behandelnden Arzt, in der Regel Hausarzt / Kinderarzt, durchführen zu lassen. Das Gesundheitsamt Schweinfurt bittet um Unterstützung durch die Schulen, Eltern und Kinder und Schulen an den Kontrolltagen die Impfbücher vorzulegen. Die Eltern werden über die Schulen informiert, wann jeweils die Impfbuchkontrollen stattfinden.

Die bayerischen Daten zur Grundimmunisierung in den 6. Klassen zeigen, dass in den ersten Schuljahren noch Impflücken geschlossen werden sollten. Dies ist besonders wichtig vor allem hinsichtlich der aktuellen Diskussion über eine mögliche Masernpflichtimpfung und einem eventuell drohenden, zeitlich befristeten, Ausschluss von Gemeinschaftseinrichtungen bei einem Erkrankungsfall im Kindergarten / in der Schule bei unzureichendem Schutz vor Ansteckung. Dies betrifft auch den Impfschutz gegen Mumps, Röteln und Windpocken.

Da es in Deutschland keine Impfpflicht gibt, müssen die Eltern für ihre Kinder und jeder Erwachsene für sich selbst entscheiden, ob er sich beziehungsweise seine Kinder impfen lässt. In diese Entscheidung sollte in jedem Fall der Arzt des Vertrauens einbezogen werden. Der medizinische Standard wird dabei durch die STIKO (Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut) erarbeitet.

Bei Impfungen, für die eine STIKO-Empfehlung ausgesprochen ist, fällt das Nutzen-Risiko-Verhältnis eindeutig zugunsten der Impfung aus. Für die von der STIKO empfohlenen Impfungen werden die Kosten in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Darüberhinausgehende seriöse Impfinformationen werden von vielen weiteren Stellen unter anderem den Krankenkassen, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit angeboten.

Impfungen können nicht nur den Einzelnen, sondern auch seine Angehörigen und Mitmenschen schützen, denn jede infektiöse Erkrankung kann auch auf andere Menschen übertragen werden. Ärztliches Ziel ist deshalb immer eine hohe Impfrate, im Idealfall sogar die vollständige Durchimpfung der gesamten Bevölkerung.

Für weitere Rückfragen der Bevölkerung ist das Gesundheitsamt Schweinfurt zu den üblichen Öffnungszeiten über die Telefonnummer 09721/55-745 erreichbar.