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© Anand Anders

Teilweise höchste Waldbrandgefahr in Unterfranken

Hinweise zur Vermeidung von Bränden; vorsorgliche Luftbeobachtung ab 7. August

Würzburg. Die Hundstage mit hohen Tagestemperaturen, langer Sonnenscheindauer ohne einen Tropfen Regen in Unterfranken setzen sich weiter fort. Damit stellt sich nach vielen Wochen struktureller Trockenheit langsam Dürre in Unterfranken ein, die nicht nur zu einem hohen und teilweise sogar sehr hohen Grasland-Feuerindex, sondern auch zu hoher und örtlich am Sonntag sogar sehr hoher Waldbrandgefahr führt.

Aus diesem Grund ordnet die Regierung von Unterfranken hiermit im Einvernehmen mit dem regionalen Beauftragten der Bayerischen Forstverwaltung für die Waldbrandbekämpfung in Unterfranken für die Zeit von Freitag, 07.08.2020, bis Sonntag, 09.08.2020, die Luftbeobachtung als Maßnahme der vorbeugenden Waldbrandbekämpfung für den gesamten Regierungsbezirk Unterfranken an.

Die vorbeugende Luftbeobachtung findet in den Nachmittagsstunden zu den höchsten Gefährdungszeiten statt. Die Befliegung mittels ausgebildeter Luftbeobachter erfolgt in Unterfranken auf zwei Routen. Die Beobachtungsflugzeuge starten bei der so genannten Westroute von den Flugplätzen Mainbullau und Hettstadt aus. Bei der so genannten Ostroute werden die Flugplätze Schweinfurt-Süd und Haßfurt genutzt. Im Rahmen der Luftbeobachtung achten die Luftbeobachter auch auf Auffälligkeiten in Sachen Borkenkäferbefall. Die Verkehrsbeobachtung bildet einen weiteren Einsatzschwerpunkt für alle Luftbeobachter.

Die Regierung von Unterfranken trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds; die Luftrettungsstaffel Bayern stellt die ehrenamtlichen Piloten.

Auf Grund des schönen Wetters ist gerade in der aktuellen Ferien- und Urlaubszeit mit einer erhöhten Zahl von Ausflüglern in Wald und Flur zu rechnen. Die Bevölkerung wird dringend gebeten, in Waldgebieten äußerste Vorsicht walten zu lassen und folgende Hinweise zu beachten:

  • In den Wäldern gilt Rauchverbot vom 1. März bis zum 31. Oktober.
  • Werfen Sie beim Auto- und Bahnfahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
  • Machen Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 Meter) kein offenes Feuer. Bei offenen Feuerstätten sind die von ihnen ausgehenden Gefahren besonders zu berücksichtigen; von leicht entzündbaren Stoffen müssen offene Feuerstätten mindestens 100 Meter entfernt sein.
  • Geschlossene Feuerstätten im Freien müssen von brennbaren Stoffen und Gebäuden mindestens 5 Meter, von leicht entzündlichen Stoffen mindestens 25 Meter entfernt sein.
  • Bei starkem Wind dürfen Feuerstätten nicht benutzt werden.
  • Bei Verlassen der Feuerstelle müssen Feuer und Glut vollkommen erloschen sein.
  • Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
  • Den Waldbesitzern wird dringend abgeraten, die Rinde und Gipfel von Borkenkäfer befallenen Hölzern zu verbrennen. Es wird empfohlen, das Restholz zu häckseln und aufgrund der hohen Nachfrage in Heizwerken zu verwenden.

Die rechtlichen Grundlagen für den Umgang mit Feuer finden sich im Waldgesetz für Bayern (BayWaldG), im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) und in der Landesverordnung zur Verhütung von Bränden (VVB). Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Zudem müssen Brandverursacher mit beträchtlichen Schadensersatzforderungen und gegebenenfalls auch Strafverfahren rechnen.

(Quelle: Pressemitteilungen der Regierung von Unterfranken)