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© Anand Anders

Häckselaktion im Landkreis Schweinfurt startet

Holzige Gartenabfälle können bis Anfang März angeliefert werden

Landkreis Schweinfurt. Langsam aber sicher beginnt die Zeit, Obstbäume und Sträucher zu schneiden. Dabei fallen Äste und Zweige an, die entsorgt werden müssen. Deshalb ist auch in diesem Frühjahr wieder ein Großhäcksler auf den Häckselplätzen im Landkreis Schweinfurt im Einsatz.

Vom 9. Februar bis 7. März werden holzige Gartenabfälle wie Baum- und Strauchschnitt an den bekannten Häckselplätzen angenommen. Die Öffnungszeiten erfahren Bürgerinnen und Bürger bei ihrer jeweiligen Gemeindeverwaltung.

Wichtig: Aus Gründen der Sicherheit muss während des Einsatzes des Großhäckslers am Sammelplatz ein Sicherheitsabstand von 50 m zur Maschine eingehalten werden.

Zum Schutz der Singvögel wurde der Häckselzeitpunkt wieder auf das zeitige Frühjahr gelegt, damit die Schnitt- und Häckselaktionen möglichst vor der Brutzeit abgeschlossen werden können.

Bitte beachten:Nur holzige Gartenabfällemit einem Durchmesser bis 15 Zentimeter sind erlaubt. Fremdstoffe wie Steine, Beton, Metalle, Kunststoffsäcke oder Wurzelstöcke sind ausgeschlossen. Auch sonstige – nicht holzige Gartenabfälle – wie Moos, Staudenreste oder Gras dürfen nicht auf den Häckselplätzen angeliefert werden. Diese können in die Biotonne, auf den eigenen Kompost oder zu den Wertstoffhöfen des Landkreises (Rothmühle und Gerolzhofen) gebracht werden. Dort nimmt der Landkreis ganzjährig bis zu einem Kubikmeter Gartenabfälle oder bis zu zehn Kubikmeter Baum- und Strauchschnitt von Haushalten kostenlos an.

Nach der Häckselaktion kann das zerkleinerte Material von den Häckselplätzen abgeholt und im Garten zum Mulchen, Abdecken oder als Wegebelag verwendet werden.

Bei Fragen steht die Abfallwirtschaft des Landkreises Schweinfurt unter der Telefonnummer 09721/55-596 gerne zur Verfügung.