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© Anand Anders

Geflügelpest: Aufhebung von weiteren Schutzmaßnahmen

Weiterer Rückgang des Seuchengeschehens ermöglicht fast vollständige Aufhebung der Auflagen im Landkreis Schweinfurt

Landkreis Schweinfurt. Nachdem zum 11. August 2023 bereits erste Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest aufgehoben werden konnten, treten zum 26.08.2023 weitere Erleichterungen in Kraft. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist nachzulesen unter https://www.landkreis-schweinfurt.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen

Aufgrund der stark rückläufigen Anzahl an nachgewiesenen HPAI-Infektionen (hochpathogene aviäre Influenza) bei Hausgeflügel und bei Wildvögeln in den letzten Wochen wird in einer aktuellen Stellungnahme des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit nur noch von einem moderaten Risiko für den Eintrag von HPAI in Geflügelhaltungen durch den Kontakt mit Wildvögeln ausgegangen. Aus diesem Grund können die Vorgaben zu erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen und das Fütterungsverbot für Wildvögel der Allgemeinverfügung vom November 2022 aufgehoben werden.

Trotz der abnehmenden HPAI-Fallzahlen wird in Bayern im Hinblick auf die Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe noch von einem relevant hohen Risiko ausgegangen, weshalb hier die Einschränkungen noch nicht zurückgenommen werden können. Die diesbezügliche Allgemeinverfügung vom 20.10.2022 bleibt deshalb unverändert in Kraft.

Geflügelausstellungen, -schauen und -märkte weiterhin anzeigepflichtig

Das Landratsamt verweist zudem auf die grundsätzliche tiergesundheitsrechtliche Vorgabe, dass Geflügelausstellungen, -schauen und -märkte weiterhin anzeigepflichtig sind. Diese werden wie bisher mittels Bescheid unter entsprechenden Auflagen (u.a. klinische und/oder labordiagnostische Untersuchung der Herkunftsbestände, eingeschränkter Teilnehmerkreis, Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit) zugelassen.

Kontakt zum Veterinäramt

Veranstalter entsprechender Geflügelmärkte und -ausstellungen werden, wie grundsätzlich jeder Durchführende von Viehausstellungen, -märkten, -schauen, Wettbewerben mit Vieh und Veranstaltungen ähnlicher Art, gebeten sich rechtzeitig – mindestens vier Wochen – vor dem Veranstaltungstermin mit dem Veterinäramt am Landratsamt Schweinfurt (Telefon 09721/55-310, E-Mail: vetamt@lrasw.de) in Verbindung zu setzen, um die notwendigen Auflagen und Voraussetzungen abzuklären.

Auf Auffälligkeiten im Tierbestand achten und ggfs. Tierarzt oder Tierärztin hinzuziehen

Trotz aktuell rückläufiger Entwicklung muss damit gerechnet werden, dass es im Herbst wieder zu einem Aufflammen der Geflügelpest kommen kann. Hierauf müssen sich Tierhalterinnen und Tierhalter einstellen, weshalb beim Bemühen um eine wirksame Biosicherheit zum Schutz der Tierbestände nicht nachgelassen werden darf. Dies gilt besonders für Geflügelhaltungen mit Auslauf und für Freilandhaltungen.

Tierhalterinnen und Tierhalter sind immer aufgefordert, auf mögliche Erkrankungen beim Geflügel und gehaltenen Vögeln zu achten und bei Auffälligkeiten in jedem Fall einen Tierarzt bzw. eine Tierärztin hinzuzuziehen. Bei Vorliegen erhöhter Tierverluste oder deutlicher Leistungseinbußen im Bestand sind gemäß Geflügelpestschutzverordnung Untersuchungen zum Ausschluss der Geflügelpest einzuleiten; im Falle eines Seuchenverdachts ist die zuständige Behörde zu informieren.