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© Anand Anders

Förderung privater Baumaßnahmen im Ortskern

Informationen zu Beratungsgutscheinen und Förderung von Abriss- und Entsorgungskosten

Landkreis Schweinfurt. Bauinteressierte in Ortskernen können zwei voneinander getrennte, aber aufeinander aufbauende Förderungen im Landkreis Schweinfurt in Anspruch nehmen: Eine kostenlose Erstbauberatung und die Förderung von Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen. Beide Fördermöglichkeiten sind Bestandteil des landkreisweiten Innenentwicklungskonzepts, welches die Belebung der Altortbereiche unterstützen soll. Im Folgenden sind die wichtigsten Eckpunkte der beiden Förderprogramme zusammengestellt:

Beratungsgutschein
Der Landkreis und die Gemeinden bieten gemeinsam für Bau- bzw. Umbauinteressierte über LEADER-geförderte Beratungsgutscheine für Gebäude und Baulücken im Ortskern an. Inhalt der Beratung können Fragen zu Gebäudesanierungen, zur Nutzung von Baulücken und der Nachverdichtung (Anbau oder Neubau auf dem Grundstück), zum Abriss, dem Um- oder Neubau oder der Freiflächengestaltung sein.

Umfang der Beratung
Ein Beratungsgutschein hat einen Wert von bis zu 500 Euro (dies entspricht einem Beratungsumfang von bis zu fünf Stunden).

Inhalt der Beratung
Die Erstbauberatung dient in erster Linie der Ideenfindung des Bauherrn. Es werden erste Gestaltungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung von lokalen und regionalen Bauweisen sowie des städtebaulichen Umfelds erarbeitet und Hilfestellungen bei Unklarheiten und schwierigen Fragen gegeben. Als Ergebnis erhalten die Bauinteressierten eine Beratungsdokumentation für ihre weitere Bauplanung.

Verfahrensablauf
Bauwillige und Beratungsinteressierte in den Altortbereichen sollten frühzeitig einen Beratungsgutschein in der für sie zuständigen Stadt-/ Markt-/ Gemeindeverwaltung beantragen. Nach Überprüfung der Förderfähigkeit durch die Kommune stellt das Landratsamt den Gutschein aus. Damit können Bauinteressierte aus einer Liste der projektteilnehmenden Bauberater einen der Berater frei wählen. Nach dem Beratungstermin wird ein Protokoll angefertigt und dem Beratungssuchenden, der Kommune und dem Landkreis zur Verfügung gestellt.

Geltungsbereich
Die Bauberatung ist für Objekte in Altortbereichen im Landkreis Schweinfurt möglich. Der Umgriff der Beratungsgebiete orientiert sich an den historischen Ortskernen. Ausgeschlossen sind insbesondere Siedlungsgebiete der Nachkriegszeit und jünger sowie Einöden. Ausgeschlossen sind weiterhin Gebiete, in denen Beratungsgespräche über aktuell laufende Verfahren der Dorferneuerung oder Städtebauförderung angeboten werden.

Fristen
Die Antragstellung für Beratungsgutscheine ist bis zum 30.06.2021 möglich. Die Anzahl der Gutscheine ist begrenzt, falls diese vorher ausgestellt werden, endet der Zeitraum bereits früher. Eine Einlösung der ausgegebenen Gutscheine und Durchführung der Beratungen inkl. Anfertigung der Beratungsprotokolle muss bis zum 15.09.2021 erfolgen.

Förderung von Abriss- und Entsorgungskosten
Für Fälle, in denen ein Erhalt der alten Bausubstanz nicht mehr möglich beziehungsweise nicht mehr sinnvoll ist, können (Teil-)Abriss- und Entkernungskosten sowie damit verbundene Kosten für eine rechtmäßige Entsorgung gefördert werden.

Voraussetzungen
Eine Förderung der Abriss- und Entsorgungskosten ist nur möglich, wenn vorab eine qualifizierte Bauberatung in Anspruch genommen wurde. Dies können Bauberatungen im Rahmen der Dorferneuerung oder Städtebauförderung sowie die oben vorgestellten Beratungen im Rahmen der LEADER-geförderten Bauberatungen des Landkreises Schweinfurt sein. Die im Beratungsgespräch genannten Empfehlungen bilden die Grundlage für eine Förderung der Abriss- und Entsorgungskosten. Abweichungen bei der Bauausführung sollten zuvor mit dem Regionalmanagement des Landkreises Schweinfurt abgestimmt werden. Grundsätzlich erfolgt nur eine Förderung pro Wirtschaftseinheit, nur im Falle eines neu vorliegenden Konzepts kann eine erneute Förderung beantragt werden. Gefördert werden können nur Maßnahmen, die vor der Bewilligung der Förderung durch den Landkreis Schweinfurt noch nicht begonnen wurden. Als Maßnahmenbeginn sind die Auftragsvergabe bzw. der Baubeginn zu bewerten.

Fördersatz
Die Förderhöhe beträgt bis zu 20% der zuwendungsfähigen Nettokosten ohne MwSt. Bei (teilweisen) Abweichungen bei der Ausführung des Bauvorhabens von der Bewilligungsgrundlage kann der Fördersatz reduziert werden.

Förderhöhe (=Auszahlungsbetrag)
Da die tatsächliche Förderhöhe mindestens 1.000 Euro betragen muss, müssen bei einem Fördersatz von 20% also mindestens 5.000 Euro förderfähige Netto-Kosten entstehen. Die maximale Förderhöhe beträgt 10.000 Euro pro Wirtschaftseinheit. Abrechnungsgrundlage sind nachvollziehbare Originalrechnungen.

Förderfähige Kosten
Förderfähig sind grundsätzlich alle Kosten, die regelmäßig bei Abriss- und Entkernungsmaßnahmen an Gebäuden sowie bei der Entsorgung dieser Bauabfälle entstehen. Dies können neben der Beauftragung einer Fachfirma auch Kosten für das Ausleihen notwendiger Werkzeuge und Maschinen sein. Von einer Förderung ausgenommen sind Entrümpelungsmaßnahmen und Planungskosten. Die bei Antragstellung genannte Kostensumme ist maßgeblich für die Bestimmung der Förderhöhe. Falls eine Kostenerhöhung erkennbar wird, ist dies dem Landkreis Schweinfurt unter Angabe der maßgeblichen Gründe unverzüglich mitzuteilen.

Verfahrensablauf
Wichtig: Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, das heißt, der Beginn mit den Bauarbeiten beziehungsweise die Auftragsvergabe vor der Zustimmung durch das Landratsamt Schweinfurt, ist förderschädlich. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme bei geplanten Bauvorhaben im Ortskern mit der kommunalen Verwaltung oder dem Regionalmanagement im Landratsamt Schweinfurt ist daher sinnvoll. Nach abgeschlossener Durchführung einer qualifizierten Bauberatung ist eine separate Antragstellung über die jeweilige Stadt-/ Markt-/ Gemeindeverwaltung notwendig. Die jeweilige Kommune überprüft die Förderfähigkeit des Vorhabens. Der Landkreis Schweinfurt erteilt den vorzeitigen Maßnahmenbeginn, anschließend kann mit der Baumaßnahme begonnen werden. Nach Maßnahmenabschluss entsprechend der im Beratungsgespräch genannten Empfehlungen reicht der Bauherr den Verwendungsnachweis beim Landratsamt Schweinfurt ein, dann erfolgt die Fördermittelauszahlung.

Kombination mit anderen Förderprogrammen
Die Landkreisförderung ist mit anderen Förderprogrammen kombinierbar. Die Förderung des Landkreises nach dieser Richtlinie ist grundsätzlich auch in Gebieten mit laufender Dorferneuerung, Städtebauförderung oder laufenden kommunalen Förderprogrammen anwendbar. Zu beachten ist dabei jedoch, dass eine Kumulierung von Fördermitteln bei einer Förderung im Rahmen der Städtebauförderung ausgeschlossen ist. Der Eigenanteil muss nach Abzug der Förderung mindestens 20% der Nettokosten betragen, andernfalls reduziert sich die Förderung des Landkreises entsprechend.

Geltungsbereich
Die Förderung von Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen wird für Gebäude in Altortbereichen im Landkreis Schweinfurt angeboten. Der Umgriff der Gebiete orientiert sich an den historischen Ortskernen. Ausgeschlossen sind insbesondere Siedlungsgebiete der Nachkriegszeit und jünger sowie Einöden.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts der Kommunen oder das Regionalmanagement Schweinfurter Land telefonisch 09721/55-636 bzw. per E-Mail an innenentwicklung@lrasw.de zur Verfügung. Ausführliche Informationen zu diesem Thema gibt es auch unter www.landkreis-schweinfurt.de/innenentwicklung.

Info:
Das Innenentwicklungskonzept des Landkreises Schweinfurt läuft seit November 2017. Seitdem wurde bislang 213 Bauberatungsgutscheinen und 91-Mal Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen vorzeitig zugestimmt. Des Weiteren hat der Landkreis im Oktober 2018 erstmalig einen Gestaltungspreis vergeben, diverse Infomaterialen zu diesem Thema veröffentlicht sowie eine Wanderausstellung konzipiert. Der Landkreis Schweinfurt selbst wurde im Oktober 2018 für sein Konzept mit dem Deutschen Lokalen Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet.