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© Anand Anders

FFP2-Masken für Bedürftige sind unterwegs

Die vom Freistaat angekündigte Verteilung von FFP2-Masken wurde vom Landratsamt Schweinfurt organisiert und umgesetzt

Landkreis Schweinfurt. Das Landratsamt Schweinfurt hat in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und dem Sozialamt eine Versorgung mit kostenlosen FFP2-Masken für Bedürftige organisiert. Die Masken wurden per Post an bedürftige Personen im Landkreis versandt. Für diesen Zweck hat die Bayerische Staatsregierung die Kommunen in Bayern mit insgesamt 2,5 Millionen FFP2-Masken ausgestattet.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) teilt mit, dass der Infektionsschutz im öffentlichen Raum gerade dort verbessert werden kann, wo immer noch viele Menschen aufeinandertreffen, also im Öffentlichen Personen- und Nahverkehr (ÖPNV) und im Einzelhandel. Deswegen schreibt das StMGP das Tragen einer FFP2- oder vergleichbaren Schutzmaske seit dem 18. Januar 2021 verpflichtend vor, wobei allen Bürgerinnen und Bürgern des Freistaats ein Überbrückungszeitraum von einer Woche gewährt worden ist (Stichtag 25. Januar 2021). Dieser Zeitraum soll dazu dienen, sich entsprechend der Vorgaben mit einer ausreichenden Anzahl an FFP2- oder vergleichbaren Schutzmaske einzudecken. Der Träger einer solchen Schutzmaske schützt – korrekt getragen (gemäß der Empfehlung des Ministeriums eng am Gesicht anliegend sowie über Mund und Nase gezogen) – nicht nur die Anderen, sondern auch sich selbst.

Um die ausreichende Versorgung mit FFP2- oder vergleichbaren Schutzmasken in möglichst allen Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten, wurde durch das Staatsministerium unter anderem der Versand solcher Schutzmasken für bedürftige Bürgerinnen und Bürger ab einem Alter von 15 Jahren veranlasst.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gibt zudem Hinweise zur Wiederverwendung von FFP2- oder vergleichbaren Schutzmasken und bezieht sich dabei auf Empfehlungen des Bundesinstituts für Arzneimittel- und Medizinprodukte der Fachhochschule Münster. Demnach werden zwei Desinfektionsverfahren empfohlen, die laut StMGP angewendet werden können, sofern die FFP2- oder vergleichbare Schutzmasken nur kurzzeitig getragen werden, wie etwa beim Einkaufen oder im ÖPNV:

  1. Desinfektionsverfahren: 7 Tage Trocknen bei Raumluft

Das Coronavirus ist auch bei Raumtemperatur über einen langen Zeitraum auf Maskenmaterialien infektiös. Wenn Sie die Maske z. B. an einen Montag zum Einkaufen oder im ÖPNV benutzen, lassen Sie die Maske die nächsten sechs Wochentage bei Raumluft trocknen (am besten luftig aufgehängt). Am darauf folgenden Montag, also nach einer Woche Trocknung, können Sie die Maske wieder benutzen.

  1. Trocknen im Ofen bei 80°C bei Ober- und Unterhitze

Mit dem Verfahren „Trockene Hitze 80°C für 60 Minuten“ kann das Coronavirus vollständig inaktiviert werden. Legen Sie die trockene(n) Maske(n) auf ein Backofenrost/Gitter mit Backpapier und geben Sie es in den auf 80°C bei Ober- und Unterhitze vorgeheizten Backofen. Ob sich auch bei einer Umluft/Heißluft-Einstellung Erreger von der Maske lösen können, ist nicht bekannt. Achten Sie auf ausreichend Abstand der Masken zu Ober- und Unterboden des Ofens. Belassen Sie die Schutzmaske 60 Minuten im geschlossenen Ofen, öffnen Sie diesen bitte nicht zwischendurch. Stellen Sie den Ofen nach 60 Minuten ab und lassen die Maske anschließend auf dem Rost außerhalb des Backofens abkühlen. Die Maske sollte auf diese Art nur fünf Mal wieder aufbereitet und dann im Hausmüll entsorgt werden.

Weitere Hinweise, auch zur eigenverantwortlichen Desinfektion und Wiederverwendung, können Sie nachlesen unter:

www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html