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© Anand Anders

Stichtag für den Führerscheinumtausch

Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 müssen Papierführerscheine bis zum 19. Januar 2022 getauscht haben

Landkreis Schweinfurt. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen in einen neuen befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Hierfür gibt es einen in der Fahrerlaubnisverordnung verankerten Stufenplan.

Dieser sieht für Personen, die in den Jahren 1952 oder früher geboren sind, eine Frist bis 19. Januar 2033 vor – unabhängig davon, ob sie im Besitz eines Papier- oder Kartenführerscheins sind.

Erster Stichtag für Umtausch von Papierführerscheinen der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 am 19. Januar 2022

Bei den übrigen Führerscheininhabern, also solchen der Geburtsjahrgänge 1953 oder später, müssen zunächst diejenigen den Umtausch vornehmen, die noch im Besitz eines Papierführerscheines („Grauer oder rosa Lappen“) sind. Der erste Stichtag ist dabei der 19. Januar 2022; bis zu diesem Tag müssen Inhaber und Inhaberinnen eines Papierführerscheines, die zwischen 1953 und 1958 geboren worden sind, den Umtausch vornehmen. Wer zu dieser Altersgruppe gehört und bereits im Besitz eines Kartenführerscheines ist, muss aktuell nicht umtauschen, die entsprechenden Fristen laufen erst in einigen Jahren ab.

Der Antrag auf Umtausch des Führerscheines ist bei der Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnortes rechtzeitig vor Ablauf der Frist zu stellen. Beim Landratsamt Schweinfurt besteht dafür einerseits die Möglichkeit, den Antrag persönlich zu stellen, wozu allerdings eine Terminreservierung erforderlich ist. Wegen der großen Nachfrage kann es vorkommen, dass Termine nur mit zeitlichem Versatz verfügbar sind. Andererseits kann der Antrag auch postalisch gestellt werden; bei Angabe einer E-Mailadresse erfolgt dann eine Information, sobald der Führerschein zur Abholung bereitliegt.

Anträge auf Umtausch des Führerscheines, bei denen die Fristen aktuell noch nicht ablaufen, werden gegebenenfalls nachrangig bearbeitet; die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt, diese aktuell auch noch zurückzustellen.

Weitere Informationen, die benötigten Antragsformulare und eine Möglichkeit zur Terminreservierung werden auf der Website der Fahrerlaubnisbehörde unter www.landkreis-schweinfurt.de/fuehrerschein-umtausch zur Verfügung gestellt.