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© Anand Anders

Erstattung von Schulwegkosten

Frist beachten: Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für das abgelaufene Schuljahr 2019/2020 bis 31. Oktober 2020 einreichen

Landkreis Schweinfurt. Das Landratsamt Schweinfurt macht alle Schüler und Eltern darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg für das abgelaufene Schuljahr 2019/2020 dem Landratsamt Schweinfurt bis spätestens 31. Oktober 2020 vorliegen müssen. Verspätet eingegangene Anträge können wegen Überschreitung der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden.

Eine Kostenerstattung können Schüler der weiterführenden Schulen ab der 11. Klasse geltend machen, außerdem Schüler, die eine öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule besucht haben. Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der Schulweg (einfache Strecke) mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wurde. Der Eigenanteil (Familienbelastungsgrenze) beträgt 440 Euro pro Schuljahr. Es müssen immer die günstigsten Fahrkarten gekauft werden.

Rabattierte Schülermonatskarte

In diesem Zusammenhang möchte das Landratsamt Schweinfurt auf die rabattierte Schülermonatskarte hinweisen. Der Landkreis Schweinfurt rabattiert den Kauf einer Schülermonatskarte mit 40% der anfallenden Kosten. Der Nachlass wird direkt bereits beim Kauf der Karte im Bus oder im Kundencenter der Stadtwerke abgezogen. Die Schülerinnen und Schüler beziehungsweise die Auszubildenden benötigen allerdings weiterhin die entsprechende Berechtigung zum Kauf der ermäßigten Schülermonatskarte. Insofern ändert sich an der Abwicklung zum Kauf der Karte nichts. Dieses Angebot gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und auch für Studierende, die im Landkreis Schweinfurt wohnen und sich im Bereich der Verkehrsgemeinschaft Schweinfurt (VSW) oder im Bediengebiet der Stadtwerke Schweinfurt im Landkreis Schweinfurt (Zone 2, Zone 3) befinden.

Weitere Hinweise können dem Antragsformular entnommen werden. Coronabedingt können die Anträge auf Fahrtkostenerstattung für öffentliche Verkehrsmittel telefonisch unter 09721/55-445 oder 09721/55-635 angefordert werden. Vollständig ausgefüllte Anträge müssen im Schulsekretariat vorgelegt werden. Die Schule prüft die Angaben und bestätigt den Schulbesuch und etwaige Fehltage.

Der Antrag mit den Originalfahrkarten ist anschließend zu senden an: Landratsamt Schweinfurt, Sachgebiet Kreisentwicklung (Schülerbeförderung), Schrammstr. 1, 97421 Schweinfurt.

Informationen zur Kostenerstattung sind auch im Internet unter www.landkreis-schweinfurt.de/schulweg-info veröffentlicht. Für Rückfragen steht das Landratsamt Schweinfurt telefonisch unter 09721/55-445 oder 09721/55-635 gerne zur Verfügung.