Landkreis Schweinfurt. Das Landratsamt Schweinfurt macht wie gewohnt alle Schülerinnen und Schüler sowie Eltern darauf aufmerksam, dass die Anträge auf Erstattung der Fahrtkosten für den Schulweg für das abgelaufene Schuljahr 2025/2026 dem Landratsamt Schweinfurt bis spätestens 31. Oktober 2026 vorliegen müssen.
Verspätet eingegangene Anträge können wegen Überschreitung der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht mehr berücksichtigt werden.
Eine Kostenerstattung können Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen ab der 11. Klasse geltend machen, außerdem Schülerinnen und Schüler, die eine öffentliche oder staatlich anerkannte Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule oder Berufsoberschule besucht haben.
Ein Anspruch auf Kostenerstattung besteht, wenn der Schulweg (einfache Strecke) mehr als drei Kilometer beträgt und die nächstgelegene Schule besucht wurde.
Der Eigenanteil (Familienbelastungsgrenze) beträgt 320,- Euro pro Schüler-/in und 490,- Euro pro Familie pro Schuljahr.
Die Wahl der Fahrkarte ist grundsätzlich frei. Für die Kostenerstattung werden jedoch ausschließlich die Kosten der jeweils günstigsten verfügbaren Fahrkarten berücksichtigt.
Neu: Antrag bequem online einreichen
Der Antrag auf Fahrtkostenerstattung kann ab sofort auch online ausgefüllt und direkt an das Landratsamt Schweinfurt übermittelt werden. Der Online-Antrag ist auf der Internetseite des Landratsamtes Schweinfurt unter https://www.landkreis-schweinfurt.de/Fahrtkosten_Erstattung verfügbar.
Alternativ kann der Antrag in Papierform telefonisch unter 09721/55-445 oder 09721/55-689 angefordert werden. Der ausgefüllte Papierantrag ist anschließend an folgende Adresse zu senden:
Landratsamt Schweinfurt
Sachgebiet Kreisentwicklung – Schülerbeförderung
Schrammstraße 1
97421 Schweinfurt
Alternativ auch per E-Mail an: oepnv@lrasw.de
Weitere Informationen zur Kostenerstattung und Antragsverfahren sind unter https://www.landkreis-schweinfurt.de/schulweg-info abrufbar.
Für Rückfragen steht das Landratsamt Schweinfurt unter den Telefonnummern 09721/55-445 und 09721/55-689 gerne zur Verfügung.
