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© Anand Anders

Coronavirus: Wichtige Informationen im Überblick am 22. Januar 2021

Die Corona-Lage im Landkreis Schweinfurt

Landkreis Schweinfurt. Im Folgenden sind wichtige Informationen rund um das Coronavirus für die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Schweinfurt zusammengefasst.

+ + + Fallzahlen + + +

Wichtige Kennzahlen zum Coronavirus im Landkreis Schweinfurt sowie in Klammern ergänzt die Fallzahlen in der Stadt Schweinfurt: Die jeweils aktuellen Corona-Fallzahlen sowie die 7-Tage-Inzidenz stammen aus den Berechnungen des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Meldungen werden um weitere zentrale Zahlen des Gesundheitsamts Schweinfurt ergänzt.

Stand: (22.01.2021)

 

 

 

7-Tage-Inzidenz

im Krankenhaus

in häuslicher Quarantäne

neu infiziert

69,3 (59,9)

23

391 (52)

+6 (+1)

(Quelle: RKI, Gesundheitsamt Schweinfurt; Stand: 22. Januar 2021, 13.45 Uhr)

Seit März 2020

 

 

Fälle gesamt

Geheilte gesamt

Todesfälle gesamt

3.059 ( 1.421)

2.785 ( 1.335)

97 (45)

 

 

 

+ + + Wichtige Informationen zur Corona-Schutzimpfung + + +

Daten zum Impfzentrum

Standort: Volksfestplatz Schweinfurt, betriebsbereit seit 23.12.2020

Erstimpfungen insgesamt

3.073

 

davon durch mobile Impfteams in Pflegeeinrichtungen

2.009

davon durch mobile Impfteams in Krankenhäusern

257

davon durch die Krankenhäuser selbst

807

 

Im Impfzentrum verabreichte Impfungen

0

Impfquote (Stadt und Landkreis Schweinfurt)

ca. 1,82 %

Zweitimpfungen insgesamt

758

 (Stand: 21.01.2021)

 

Impfstoffknappheit: Wie das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mitteilte, können die Zusagen an Impfstofflieferungen des Produkts von Biontech/Pfizer aktuell nicht eingehalten werden. Das hat auch Folgen für das gemeinsame Impfzentrum von Stadt und Landkreis Schweinfurt. Der Impfplan musste angesichts dieser unerwarteten Entwicklung erneut überarbeitet werden.

Die Stadt und das Landratsamt Schweinfurt bitten für diese überraschende und äußerst bedauerliche Wendung um Verständnis. Sobald neue Erkenntnisse über die ausreichende Verfügbarkeit von Impfstoff und die damit mögliche Öffnung des Impfzentrums feststehen, werden Stadt und Landratsamt über die Medien informieren.

 

+ + + Hinweise zur Registrierung für einen Impftermin + + +

Folgende Möglichkeiten stehen zur Auswahl:

Möglichkeit 1: Online-Registrierung für alle Bürgerinnen und Bürger in Bayern

Über die Seite www.impfzentren.bayern können sich alle impfberechtigten Bürgerinnen und Bürger Bayerns für einen Impftermin registrieren lassen. Je nach Prioritätsstufe werden die dort registrierten Personen kontaktiert, sobald für sie ein Impftermin ermöglicht werden kann. Wie schnell die Terminvergabe erfolgt, hängt von der Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes ab.

Möglichkeit 2: Telefon-Hotline des Impfzentrums von Stadt und Landkreis Schweinfurt

Bürgerinnen und Bürger aus Stadt und Landkreis Schweinfurt können sich ebenfalls für einen Impftermin registrieren lassen, indem sie die Hotline des gemeinsamen Impfzentrums von Stadt und Landkreis Schweinfurt anrufen. Die Telefonnummer lautet 0800-8772834. Sie sollte nur von Impfberechtigten der höchsten Prioritätsstufe genutzt werden. Auch hier hängt die verlässliche Terminvergabe von der Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes ab.

Wichtig: Beide Wege der Registrierung führen zum gleichen Ziel. Vermeiden Sie also unbedingt, sich sowohl online anzumelden und die Hotline anzurufen. Für eine erfolgreiche Registrierung genügt es, wenn Sie sich entweder online anmelden oder die Telefon-Hotline nutzen. Entscheiden Sie sich für einen Weg (bevorzugt die Online-Registrierung, da Sie damit eine Überlastung der Telefonleitungen vermeiden und somit den Umstand umgehen, in einer Telefon-Warteschleife zu landen. Bitte halten Sie die Telefonleitungen frei für Bürgerinnen und Bürger, die womöglich nicht über eine Internetverbindung verfügen oder sich mit der Online-Registrierung altersbedingt womöglich schwertun. Unabhängig davon, wo Sie sich registrieren: Ihr Anliegen wird in jedem Fall gleichberechtigt behandelt).

 

+ + + Testzentrum Schweinfurt und Zweigstelle Gerolzhofen + + +

Wöchentliche Auswertung: Im Erfassungszeitraum 7. Januar bis 14. Januar 2021 fanden im Testzentrum Schweinfurt sowie in der Zweigstelle Gerolzhofen nach Angaben des beauftragten Testlabors Eurofins insgesamt 1.944 Corona-Testungen statt, davon waren 96 positiv.

Bitte beachten: Bei der angegebenen Zahl der Testungen sind nur die vom Eurofins-Labor erfassten und ausgewerteten Tests berücksichtigt. Nicht erfasst werden im Testzentrum die Tests, die zum Beispiel bei Hausärzten, in Krankenhäusern oder Seniorenwohnheimen durchgeführt werden.

Für das Testzentrum Schweinfurt sind die Johanniter-Unfall-Hilfe Schweinfurt und der Arbeiter-Samariter-Bund Schweinfurt verantwortlich. Der Betrieb der Zweigstelle Gerolzhofen sowie die Telefon- und Terminkoordination obliegt dem Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Schweinfurt.

Die kostenlosen Corona-Tests an den Testzentren Schweinfurt und an der Zweigstelle Gerolzhofen sind nur nach Terminvereinbarung möglich.

Eine Terminvereinbarung ist online möglich unter  www.corona-test-schweinfurt.de sowie telefonisch unter der Telefonnummer 09721-9490474 (Mo–Fr von 9 – 13 Uhr).

Wichtig: Symptomatische Personen werden NICHT an den Testzentren getestet.

Die Adressen des Testzentrums sowie der Zweigstelle lauten:

Testzentrum Schweinfurt, Kasernenweg 1, 97421 Schweinfurt
Zweigstelle Gerolzhofen, Berliner Straße/Volksfestplatz, 97447 Gerolzhofen, Drive-In Station (kann auch ohne PKW genutzt werden). Weitere Informationen sind online abrufbar unter der Website www.kvschweinfurt.brk.de

 

+ + + Häufig gestellte Fragen + + +

Weitere hilfreiche Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um das Coronavirus, zur Schutzimpfung oder zu den aktuell gültigen Allgemeinverfügungen sind online abrufbar, zum Beispiel über die Website des Landratsamts Schweinfurt https://www.landkreis-schweinfurt.de/, über die Website des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege https://www.stmgp.bayern.de/ sowie über die Website des RKI https://www.rki.de.

 

+ + + Wichtige Entwicklungen im Überblick + + +

Seit Montag, 18. Januar 2021, gilt in Bayern im Öffentlichen Personennahverkehr sowie im Einzelhandel eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. Diese Maßnahme ist von der Bayerischen Staatsregierung mit Blick auf die weiterhin sehr hohe Infektionsdynamik und zur stärkeren Eindämmung des Infektionsgeschehens getroffen worden.

Die für die Ladengeschäfte geltenden Regelungen werden mit wenigen Ausnahmen ab Montag, 25. Januar 2021, für das Landratsamt Schweinfurt, das Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle und für die Kompostanlage Gerolzhofen übernommen. Ab diesem Datum ist daher ein Zutritt zu den Einrichtungen durch Besucherinnen und Besucher nur noch mit FFP2-Schutzmaske möglich. Für Mitglieder der Kreisgremien, für Handwerker sowie für Lieferanten besteht ebenfalls die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.

Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Maskenpflicht gänzlich befreit. Kinder zwischen dem sechsten und dem 15. Geburtstag müssen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Das Landratsamt Schweinfurt organisiert in Zusammenarbeit mit dem Jobcenter und dem Sozialamt für bedürftige Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Schweinfurt eine Versorgung mit kostenlosen FFP2-Masken. Die Masken wurden bereits per Post an bedürftige Personen im Landkreis versandt. Zuvor hatte die Bayerische Staatsregierung angekündigt, die Kommunen mit 2,5 Millionen FFP2-Masken für Bedürftige auszustatten. Jede und jeder Bedürftige erhält entsprechend der Ankündigung eine Erstausstattung an Masken. Wichtige Hinweise zur Handhabung der Masken werden ebenfalls beigefügt sein. Die Masken entsprechen den Qualitätsvorgaben an FFP2-Masken.

Auch pflegenden Angehörigen sollen kostenlose FFP2-Schutzmasken zur Verfügung gestellt werden. Diese können kostenlos voraussichtlich ab Montag, 25. Januar 2021, in der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung am Wohnort der pflegebedürftigen Personen abgeholt werden (bitte erkundigen Sie sich als Bezugsberechtigter bei Ihrer Gemeindeverwaltung über das Prozedere vor Ort). Die jeweiligen Hauptpflegepersonen brauchen zum Nachweis der Bezugsberechtigung ein Schreiben der Pflegekasse, aus dem der Pflegegrad der zu betreuenden Person hervorgeht.

 

 + + + Wichtige Ansprechpartner und Rufnummern + + +

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Corona-Hotline des Gesundheitsamts Schweinfurt sind unter der Telefonnummer 09721-55-745 oder per E-Mail an ga-anmeldung@lrasw.de erreichbar.

Die Hotline ist montags bis mittwochs, von 8 Uhr bis 16 Uhr besetzt, donnerstags von 8 Uhr bis 17 Uhr, freitags von 8 Uhr bis 13 Uhr sowie an den Wochenenden von 10 Uhr bis 14 Uhr.

Fragen zum gemeinsamen Impfzentrum für Stadt und Landkreis Schweinfurt werden nur über die Hotline des Impfzentrums beantwortet. Die Nummer lautet 0800 - 8772834 (Mo-Fr, 8 - 16.30 Uhr).

Allgemeine Fragen rund um das Coronavirus in Bayern werden über die Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung beantwortet. Diese ist montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr und Samstag von 10 Uhr bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 089-122 220 zu erreichen.

Online stehen ebenfalls eine Fülle an Informationen zur Verfügung, zum Beispiel auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/.