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© Anand Anders

Coronavirus: Anzeigepflicht für Veranstaltungen mit über 100 Personen

Veranstalter müssen sich ans Rathaus der Stadt Schweinfurt bzw. das Landratsamt wenden

Schweinfurt Stadt und Landkreis. Bezugnehmend auf die Pressekonferenz des bayerischen Ministerpräsidenten von heute Vormittag teilen Stadt und Landkreis Schweinfurt mit: Es gilt der Grundsatz, dass alle Veranstaltungen, die nicht wirklich zwingend nötig sind, abgesagt oder bis auf weiteres verschoben werden sollen. Betreibern von Diskotheken wird empfohlen, diese Einrichtungen geschlossen zu halten. Der Bevölkerung wird empfohlen, Diskotheken zu meiden.

Veranstaltungen, bei denen mehr als 100 Personen teilnehmen könnten und die zwingend notwendig erscheinen, müssen den Kreisverwaltungsbehörden angezeigt werden. Veranstaltungen, in der Stadt Schweinfurt, auf die das zutrifft, müssen im Rathaus der Stadt Schweinfurt (Amt für öffentliche Ordnung) vom Veranstalter angezeigt werden. Betreffende Veranstaltungen im Landkreis Schweinfurt (Sachgebiet Kommunales und Ordnungsaufgaben) müssen im Landratsamt Schweinfurt angezeigt werden. Auf die Allgemeinverfügungen vom 12.03.2020 wird hingewiesen. Danach muss der Veranstalter eine Risikobewertung anhand der Kriterien des Robert-Koch-Instituts selbständig durchführen. Diese Risikobewertung muss mit der Anzeige vorgelegt werden.

Die Durchführung einer solchen Veranstaltung mit mehr als 100 möglichen Teilnehmern ist somit erst nach der Anzeige und Beratung durch die zuständigen Stellen bei der Stadt bzw. beim Landratsamt Schweinfurt zulässig.

Landrat Florian Töpper und Oberbürgermeister Sebastian Remelé betonen beide: „Lassen Sie uns als Gesellschaft in Stadt und Landkreis in diesen herausfordernden Tagen Besonnenheit und Verantwortungsbewusstsein füreinander zeigen. Bürgerschaft und öffentliche Institutionen werden gemeinsam diese Krise bewältigen. Die Schwachen zu schützen muss oberstes Gebot sein, sowohl bei Entscheidungen im öffentlichen wie im privaten Bereich. Wir danken allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Haupt- und Ehrenamt insbesondere im Gesundheitswesen für ihren fabelhaften Einsatz.“

Allgemeiner Hinweis:
Bei allen geplanten Veranstaltungen muss vorab vom Veranstalter eine genaue Risikobewertung vorgenommen werden. Grundlage hierfür ist der Kriterienkatalog des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI). Die Kriterien sind unter anderem:

  • die Art und Dauer des Zusammenkommens - sollen die Teilnehmer zum Beispiel gedrängt sitzen?
  • die Herkunft der Teilnehmer – kommen sie zum Beispiel nur aus der Umgebung oder auch aus anderen Ländern?
  • sind Risikopersonen wie ältere Menschen oder Vorerkrankte im Publikum?