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© Anand Anders

Corona-Schwerpunktpraxis geht am 27. April in Betrieb

Hausärztliche Versorgung soll sicherer und effektiver ablaufen

Schweinfurt Stadt und Landkreis. Am Montag, 27. April, geht im Gesundheitszentrum Mainbogen in Sennfeld die gemeinsame Corona-Schwerpunktpraxis für Stadt und Landkreis in Betrieb. In dieser Praxis sollen in erster Linie alle möglichen Covid-19-Verdachtsfälle aus Stadt und Landkreis behandelt werden, sodass diese wiederum nicht den Betrieb der übrigen Hausarztpraxen gefährden. Ein Besuch der Schwerpunktpraxis ist ausschließlich nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich (weitere Details siehe unten).

Die Schwerpunktpraxis in dem Gesundheitszentrum Mainbogen ist räumlich komplett von der ansonsten dort bestehenden Mainbogenpraxis, deren Betrieb wie bisher weiter verläuft, abgetrennt. Für die Schwerpunktpraxis wird es zudem eine separate Zufahrt und einen separaten Eingang geben. Alles wird bis zum Start am Montag vor Ort auch entsprechend ausgeschildert sein.

Die Entscheidung für die dortigen Räumlichkeiten trafen nach mehreren Gesprächen und Vor-Ort-Begehungen gemeinschaftlich die jeweiligen Leitungen der Führungsgruppen-Katastrophenschutz von Stadt und Landkreis Schweinfurt, die beiden Versorgungsärzte Dr. Lothar Schmid (Landkreis Schweinfurt) und Alexandra Melber (Stadt Schweinfurt) sowie der ärztliche Leiter der Mainbogenpraxis, Christian van Gelder.

Die Einrichtung der Praxis in Sennfeld erfolgte ebenso in Abstimmung mit dem dortigen Bürgermeister Oliver Schulze. Er hatte sich am Freitag persönlich die Räumlichkeiten angesehen und ist von dem geplanten Prozessablauf überzeugt.

„Ich bin der Gemeinde und insbesondere Christian van Gelder und seinem Sohn Philipp für die unkomplizierte und kooperative Zusammenarbeit und vor allem für deren Bereitschaft die Praxisleitung zu übernehmen sehr dankbar“, sagt Landrat Florian Töpper. Die Mainbogenpraxis hatte sich um die Einrichtung und Ausstattung der Praxis gekümmert und wird auch den laufenden Betrieb inklusiver personeller Besetzung koordinieren.

Auch der Versorgungsarzt des Landkreises Schweinfurt, Dr. Lothar Schmid, ist überzeugt, dass „wir hier eine äußerst gute Lösung gefunden haben, die bei Bedarf auch längerfristig Bestand haben kann“.

Die Errichtung der Schwerpunktpraxis basiert auf dem Notfallplan Corona-Pandemie, den das Bayerische Innenministerium und das Gesundheitsministerium veröffentlicht hatten. In diesem ist unter anderem festgehalten, dass jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt einen Versorgungsarzt einsetzen muss. Zu dessen Aufgaben wiederum zählt unter anderem die Einrichtung von Schwerpunktpraxen. Mit diesen soll bestmöglich vermieden werden, dass Menschen möglicherweise mit und solche ohne Covid-19-Erkrankung in einer Praxis zusammenkommen. Stadt und Landkreis Schweinfurt hatten sich einvernehmlich auf einen gemeinsamen Standort in dem Gesundheitszentrum in Sennfeld geeinigt.

So kommen Patienten in die Schwerpunktpraxis:

  • Patienten kontaktieren weiterhin telefonisch zunächst ihren jeweiligen Hausarzt.
  • Der Hausarzt berät am Telefon und entscheidet, ob ein Besuch der Schwerpunktpraxis angezeigt ist.
  • Ist dies der Fall, nimmt der Patient, ebenfalls zunächst telefonisch, Kontakt mit der Schwerpunktpraxis auf, um einen Termin zu vereinbaren.
  • Ohne Termin erfolgt keine Behandlung.
  • Die Schwerpunktpraxis vergibt Termine montags bis freitags.
  • Für Personen, die bereits positiv getestet wurden oder bereits als Kontaktperson ersten Grades gelten und deshalb in Quarantäne sind, gilt weiterhin der Grundsatz, dass die Kassenärztliche Vereinigung (KVB) und deren Fahrdienst zuständig sind und diese Personen betreuen und behandeln. Die KVB ist erreichbar unter Telefon 116 117.
  • Nur wenn für diese Personen keine Behandlung mehr zu Hause möglich ist, erfolgt die Behandlung in der Schwerpunktpraxis nach Überweisung durch einen niedergelassenen Arzt und eine entsprechende Zustimmung durch das Gesundheitsamt.
  • Die Hausärzte in Stadt und Landkreis Schweinfurt wurden über dieses Vorgehen am Wochenende per E-Mail informiert.

Weiterhin wichtig zu beachten:
Kontaktpersonen ersten Grades sind weiterhin aufgrund er Allgemeinverfügung vom 03.04.2020 von Stadt bzw. Landkreis Schweinfurt beim Auftreten von Covid-19-spezifsichen Symptomen verpflichtet, sich beim Gesundheitsamt zu melden. Diese Verpflichtung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass sie sich mit einem Arzt in Verbindung setzen.