Menü
© Anand Anders

Busse: Schulfahrpläne ab 27. April

Maskenpflicht in allen Bussen

Landkreis Schweinfurt.Mit der schrittweisen Wiederinbetriebnahme der Schulen ab dem 27. April für die Abschluss- und Meisterklassen wird auch die Schülerbeförderung wiederaufgenommen. Alle Schülerinnen und Schüler werden wie gewohnt von den Bushaltestellen zur ersten Unterrichtsstunde in die Schulen gefahren. Auch die Heimfahrt nach der 6. Stunde findet wie gewohnt statt.

Für die anderen Fahrzeiten gelten auf den verschiedenen Linien im Landkreis unterschiedliche Fahrpläne. Die Bürger werden gebeten hierzu die unten stehende Tabelle zu beachten oder sich unter www.landkreis-schweinfurt.de/oepnv zu informieren. Bei Fragen zum Fahrplan wenden sich Bürger bitte direkt an die jeweiligen Verkehrsunternehmer.

Linie

Linienweg

Gültigkeit Fahrplan

8130

Schweinfurt - Aidhausen

ergänzende Schulfahrten im Notfahrplan

8132

Schweinfurt - Ebertshausen/ Reichmannshausen

ergänzende Schulfahrten im Notfahrplan

8134

Schweinfurt – Werneck – Schwebenried/ Arnstein

ergänzende Schulfahrten im Notfahrplan

8135

Schweinfurt – Wipfeld – Dipbach

Schulfahrplan

8136

Schweinfurt – Rannungen

Ferienfahrplan mit Schulfahrten

8137

Schweinfurt – Schwebheim – Volkach

ergänzende Schulfahrten im Notfahrplan

8139

Schweinfurt – Obbach – Wasserlosen/ Wülfershausen

ergänzende Schulfahrten im Notfahrplan

8148

Schweinfurt – Werneck

ergänzende Schulfahrten im Notfahrplan

8156

Schweinfurt – Haßfurt (Eltmann)

Ferienfahrplan mit Schulfahrten

8160

Schweinfurt – Gerolzhofen – Oberschwarzach

ergänzende Schulfahrten im Notfahrplan

8162

Bad Neustadt – Bad Kissingen – Würzburg

Schulfahrplan

8164

Wasserlosen – Hammelburg

Schulfahrplan

8165

Schweinfurt – Oberthulba – Hammelburg

Schulfahrplan

8170

Bad Königshofen – Stadtlauringen – Schweinfurt

Schulfahrplan

8171

Schweinfurt – Maßbach – Althausen

Schulfahrplan

8217

Wiesentheid – Prichsenstadt – Gerolzhofen

Schulfahrplan

8285

Geesdorf – Gerolzhofen

Schulfahrplan

9112

Hofheim – Stadtlauringen

Schulfahrplan

9305

Herlheim – Schweinfurt

Schulfahrplan

9306

Schweinfurt – Donnersdorf – Gerolzhofen

Schulfahrplan

9307

Schweinfurt – Gerolzhofen – Untersteinbach

Schulfahrplan

9308

Gerolzhofen – Gaibach – Volkach –
Münsterschwarzach – Kolitzheim

Schulfahrplan

Das Verkehrsunternehmen H. Metz wird zunächst den um Schulfahrten ergänzten Notfahrplan beibehalten. Der Nachmittagsunterricht in Schweinfurt ist auf den Linien des Unternehmens H. Metz mit der letzten Fahrt im Notfahrplan abgedeckt. Aufgrund der vielen kurzfristigen Umstellungen und Anforderungen im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an den Schulen kann nach Auskunft des Unternehmers H. Metz jedoch nicht garantiert werden, dass die Fahrpläne für die Linien rechtzeitig veröffentlicht werden können.

Das Verkehrsunternehmen H. Metz hat darauf hingewiesen, dass durch die zahlreichen Änderungen in den Umläufen der Fahrzeuge es zu vereinzelten Verspätungen eines Busses kommen kann. Die Busse werden nach Zusicherung des Unternehmens jedoch verlässlich fahren. Das Unternehmen bittet deshalb um Verständnis, wenn zu Beginn der Änderungen gelegentliche Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen.

Der Landkreis Schweinfurt bittet ebenfalls alle Fahrgäste sowie Schülerinnen und Schüler um Verständnis und Geduld, bis sich Schulen und Busunternehmen auf die neue Situation eingestellt haben. Sollte im Einzelfall Anlass zu Beschwerde bestehen, so werden die Bürger gebeten diese sachlich per E-Mail an oepnv@lrasw.de einzureichen. Der Landkreis Schweinfurt wird dann in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen an einer Verbesserung der Situation arbeiten.

Um Fahrgäste und Fahrpersonal bestmöglich zu schützen, besteht ab dem 27. April in allen öffentlichen Verkehrsmittel eine Maskenpflicht. Personen haben ab dem 7. Lebensjahr bei der Benutzung des ÖPNV eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Fahrgäste, die gegen diese Verpflichtung verstoßen, nicht mehr in öffentlichen Nahverkehrsmittel befördert werden.

Auch wenn keine Fahrscheine in den Bussen verkauft werden, gilt eine Fahrscheinpflicht. Bei Fragen zur Bezahlung oder zum Fahrplan, wenden sich die Bürger bitte ebenfalls direkt an das jeweilige Verkehrsunternehmen.