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© Anand Anders

Bauen im Ortskern – Endspurt bei Förderungen

Antragstellung für Beratungsgutscheine und Förderung von Abriss- und Entsorgungskosten endet 2022

Landkreis Schweinfurt. Bauinteressierte in den Ortskernen können derzeit noch zwei Hilfen des Landkreises Schweinfurt in Anspruch nehmen: Eine kostenlose Erstbauberatung und die Förderung von Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen. Beide Fördermöglichkeiten sind Bestandteil des landkreisweiten Innenentwicklungskonzepts, welches in Summe die qualitative Weiterentwicklung der Altortbereiche unterstützt.

Beratungsgutschein
Der Landkreis und die Gemeinden bieten zum einen gemeinsam für Bau- bzw. Umbauinteressierte Beratungsgutscheine für Gebäude und Baulücken im Ortskern an. Für die Bauberatung steht eine Auswahl an Architekten und Planern zur Verfügung. Diese Erstbauberatung dient insbesondere der Ideenfindung. Als Ergebnis erhalten die Bauinteressierten eine Beratungsdokumentation für ihre weitere Bauplanung. Ein Beratungsgutschein hat einen Wert von bis zu 500 Euro (dies entspricht einem Beratungsumfang von bis zu fünf Stunden inklusive Innendienstarbeiten) und kann im jeweiligen Rathaus beantragt werden. Das Projekt läuft nun zum 31. Dezember 2022 aus. Aktuell sind noch einige Gutscheine vorhanden, die Bauwillige und Beratungsinteressierte in den Altortbereichen in der für sie zuständigen Gemeinde längstens bis zum 31.08.2022 beantragen können. Die Einlösung der ausgegebenen Gutscheine und Durchführung der Beratungen inkl. Anfertigung der Beratungsprotokolle muss bis zum 31.10.2022 erfolgen.

Förderung von Abriss- und Entsorgungskosten
Für Abriss- und Entkernungsmaßnahmen im Rahmen von Sanierungen und Umbauten sowie für alle Fälle, in denen ein Erhalt der alten Bausubstanz nicht mehr möglich bzw. nicht mehr sinnvoll ist, wurde die Förderung von Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen im Altortbereich entwickelt. Im Rahmen der Förderung können (Teil-)Abriss- und Entkernungskosten sowie damit verbundene Kosten für eine rechtmäßige Entsorgung gefördert werden. Die maximale Fördersumme beträgt 10.000 Euro bei einem Fördersatz von bis zu 20 Prozent auf die förderfähigen Nettokosten. Maßgebende Voraussetzung ist die vorherige Inanspruchnahme einer qualifizierten Bauberatung. Die Fördermittelauszahlung erfolgt erst nach Maßnahmenabschluss entsprechend der Beratungsergebnisse und deren Umsetzung. Die Landkreisförderung ist mit anderen Förderprogrammen kombinierbar. Hier erfolgt die Antragstellung über das jeweilige Rathaus bis zum 31.12.2022. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist dann innerhalb von drei Jahren möglich.

Wichtig: Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn, das heißt, der Beginn mit den Bauarbeiten beziehungsweise die Auftragsvergabe vor der Bewilligung durch das Landratsamt Schweinfurt, ist förderschädlich. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme bei geplanten Bauvorhaben im Ortskern mit der kommunalen Verwaltung oder dem Regionalmanagement im Landratsamt Schweinfurt wird daher angeraten.

Für Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bauamts vor Ort oder das Regionalmanagement Schweinfurter Land telefonisch unter 09721/55-636 oder per E-Mail an innenentwicklung@lrasw.de zur Verfügung. Ausführliche sowie weitere Informationen zu diesem Thema gibt es auch unter www.landkreis-schweinfurt.de/innenentwicklung.

 

Info:

Das Innenentwicklungskonzept des Landkreises Schweinfurt läuft seit November 2017. Seitdem wurde bislang 369 Bauberatungsgutscheinen und 178 Abriss- und Entsorgungsmaßnahmen vorzeitig zugestimmt.

Aktuell arbeitet das Regionalmanagement intensiv an der Evaluierung des Innenentwicklungskonzepts. Die landkreisweiten Förderprogramme zur Innenentwicklung sollen im Rahmen der Evaluierung geprüft und gegebenenfalls neu ausgerichtet werden.