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© Anand Anders

Ausbruch der Geflügelpest bei einem mobilen Geflügelhändler aus Nordrhein-Westfalen

Im Falle eines bereits erfolgten Zukaufs sollten Geflügelhalter dringend Kontakt mit dem Veterinäramt des Landratsamts Schweinfurt aufnehmen

Landkreis Schweinfurt. Nach Informationen des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen wurde am 22. März 2021 im Bestand eines deutschlandweit tätigen Geflügelhändlers (Landkreis Delbrück-Westenholz) der Ausbruch der Geflügelpest (HPAI) amtlich festgestellt.

Da der Verbleib der vom Händler aus Nordrhein-Westfalen veräußerten Tiere derzeit von den Behörden nicht vollständig nachvollzogen werden kann (Verkauf einzelner Tiere aus dem Auto, auch in Unterfranken), ist nicht auszuschließen, dass neben den bisher bekannten Kontaktbetrieben noch weitere Tierhalter, auch im Landkreis Schweinfurt, Geflügel im Zeitraum 28. Februar 2021 bis 23. März 2021 von dem erwähnten Händler gekauft haben.

Geflügelhaltende Betriebe bzw. Privatpersonen des Landkreises Schweinfurt, die im besagten Zeitraum Geflügel bei einem mobilen Geflügelhändler gekauft haben, werden daher dringend aufgefordert, das zuständige Veterinäramt des Landratsamts Schweinfurt zu kontaktieren:

Veterinäramt Landratsamt Schweinfurt

Tel.: 09721/55-310

Fax: 09721/55-372

E-Mail: vetamt@LRASW.DE