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© Anand Anders

Auslegung: Antrag "SuedLink - Konverterstation Bergrheinfeld/West“

Öffentliche Bekanntmachung des Antrags der Firma Tennet TSO GmbH auf Erteilung einer ersten Teilgenehmigung gemäß § 8 i. V. m. § 19 Abs. 3 BImSchG für bauvorbereitende Maßnahmen im Zuge der Neuerrichtung der südlichen Konverterstation am Netzverknüpfungspunkt Bergrheinfeld/West des Vorhabens Nr. 4 „Höchstspannungsleitung Wilster – Bergrheinfeld/West; Gleichstrom“ des Bundesbedarfsplanungsgesetzes

Mit Bekanntmachung vom 01.09.2022, Nr. 55.1-8711.08-19-3-150, teilt die Regierung von Unterfranken mit, dass die Firma TenneT TSO GmbH, Bernecker Str. 70, 95448 Bayreuth, die Erteilung einer 1. Teilgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Konverterstation auf dem Gebiet der Gemeinde Bergrheinfeld im Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung beantragt hat. Die geplante Konverterstation „Bergrheinfeld/West“ ist Teil des Vorhabens 3 der Anlage zu § 1 Abs. 1 Bundesbedarfsplanungsgesetz und wird zusammen mit dem Vorhaben 4 unter dem Begriff „SuedLink“ geführt.

Mit der Errichtung und dem Betrieb der geplanten Konverterstation „Bergrheinfeld/West“ soll die Anbindung des südlichen Netzverknüpfungspunktes der Gleichstrom-Verbindung „SuedLink“ sichergestellt werden. Mit einer Inbetriebnahme der Konverterstation ist voraussichtlich im Jahr 2028 zu rechnen.

Der Antrag einer ersten Teilgenehmigung betrifft die Durchführung bauvorbereitender Maßnahmen als Grundlage für die Errichtung der Konverterstation, im Wesentlichen die Herstellung und Vorbereitung des Baufeldes, einschließlich erforderlicher Nebenanlagen. Der Beginn der bauvorbereitenden Maßnahmen, insbesondere der archäologischen Maßnahmen zur Sicherung der Bodendenkmäler, ist Anfang des Jahres 2023 geplant.

Nach Nr. 1.8 der Anlage 1 zur Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) bedarf die Errichtung und der Betrieb der geplanten Konverterstation einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung. Das Vorhaben ist daher öffentlich bekannt zu machen und der Antrag und die Unterlagen sind nach der Bekanntmachung einen Monat lang zur Einsicht auszulegen.

Auslegung der Unterlagen im Landratsamt vom 9. September bis 10. Oktober 2022 - Terminvereinbarung notwendig

Der Antrag und die Antragsunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen, die das Vorhaben, seinen Anlass und die von dem Vorhaben betroffenen Grundstücke und Anlagen des Vorhabens erkennen lassen) liegen in der Zeit vom 09.09.2022 bis einschließlich 10.10.2022 bei der Gemeinde Bergrheinfeld, Hauptstraße 38, 97493 Bergrheinfeld und im Landratsamt Schweinfurt, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt, Raum 269, während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Im Landratsamt Schweinfurt besteht derzeit das Erfordernis einer Terminvereinbarung, sowie die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Zudem werden die Antragsunterlagen im Internet (ab dem 12.09.22) auf der Homepage der Regierung von Unterfranken unter https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/ unter der Rubrik „Aufgaben“ > „Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz“ > „Rechtsfragen Umwelt“ > „Immissionsschutz; Beantragung einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage“ https://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/177673/177699/leistung/leistung_2365/index.html veröffentlicht.

Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der ausgelegten Antragsunterlagen (§ 8 Abs. 1 Satz 4 der 9. BImSchV).

Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich oder elektronisch möglich - Frist beachten

Während der Auslegungsfrist vom 09.09.2022 bis einschließlich 10.10.2022 und bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 24.10.2022, können bei der Genehmigungsbehörde Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg (poststelle@reg-ufr.bayern.de) oder bei der Gemeinde Bergrheinfeld und dem Landratsamt Schweinfurt Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich oder elektronisch erhoben werden. Das Erheben von Einwendungen per E-Mail ist zulässig.

Die Regierung von Unterfranken erörtert die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen. Der Erörterungstermin wird voraussichtlich am 12.12.2022 um 09:30 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamts Schweinfurt, Schrammstraße 1, 97421 Schweinfurt stattfinden.
 

Hier finden Sie den gesamten Auszug im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken.

(Quelle: Regierung von Unterfranken, Landratsamt Schweinfurt)