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© Anand Anders

Abkochgebot für Leitungswasser in Fuchsstadt, Altenmünster, Sulzdorf, Reinhardshausen und Wettringen

Nachweis coliformer Keime: Das Gesundheitsamt Schweinfurt und der Zweckverband zur Wasserversorgung, Stadtlauringer Gruppe, ordnen mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an

Landkreis Schweinfurt. Im Versorgungsgebiet des Hochbehälters Altenmünster wurden coliforme Keime nachgewiesen.

Das betrifft die Versorgungsgemeinden Fuchsstadt, Altenmünster, Sulzdorf, Reinhardshausen und Wettringen.

Das Gesundheitsamt Schweinfurt und der Zweckverband zur Wasserversorgung, Stadtlauringer Gruppe, ordnen deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an.

Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die Anweisungen des Gesundheitsamtes und des Zweckverbandes zur Wasserversorgung unbedingt befolgt werden:

  • Leitungswasser nur abgekocht trinken
  • Wasser einmalig sprudelnd aufkochen lassen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen; die Verwendung eines Wasserkochers wird empfohlen
  • Für die Zubereitung von Nahrung, von Eiswürfeln, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen, zum Reinigen offener Wunden und als Trinkwasser für empfindliche Haustiere ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden
  • Leitungswasser für die Nutzung des Geschirrspülers, der Waschmaschine, zum Duschen oder der Toilettenspülung ist ohne Einschränkungen nutzbar
  • Wichtig: Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung sollte Mineralwasser verwendet werden

Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird der Zweckverband zur Wasserversorgung, Stadtlauringer Gruppe, auf verschiedenen Kanälen darüber informieren.

 

Die oben stehenden Informationen sind einer Mitteilung des Markts Stadtlauringen entnommen; die Anordnung des Abkochgebots erfolgte durch das Gesundheitsamt Schweinfurt sowie den Zweckverband zur Wasserversorgung, Stadtlauringer Gruppe