Vorabbekanntmachung nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2a Personenbeförderungsgesetz
Busliniendienst Linie 8136
Der Landkreis Schweinfurt beabsichtigt als zuständige Behörde i.S.d. Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDA) gemeinsam mit dem Landkreis Bad Kissungen für den Busliniendienst der Linie 8136. Hier finden Sie die Anlagen zur Vorabbekanntmachung.
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