
Serviceleistungen & Informationen
Alleinerziehende können die Betreuung mit ihrem Kind in einer geeigneten Wohnform beantragen.
Die Förderschulen diagnostizieren, erziehen, unterrichten, beraten und fördern Kinder und Jugendliche, die der sonderpädagogischen Förderung bedürfen. Sie gliedern sich entsprechend dem unterschiedlichen Förderbedarf der Schülerinnen...
Insbesondere genehmigungsbedürftige Anlagen werden regelmäßig daraufhin kontrolliert, ob sie den rechtlichen Vorschriften und dem Genehmigungsbescheid entsprechen. Daneben können sie aus besonderem Anlass überprüft werden.
...Der Freistaat Bayern fördert die Anpassung von Eigenwohnraum (eigenes Haus oder eigengenutzte Eigentumswohnung) für Menschen mit Behinderung.
Die Aufgaben der Kaminkehrer reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über regelmäßige Kehrungen und Überprüfungen bis hin zur regelmäßigen Messung der immissionsschutzrechtlichen...
Aufgabe der Katastrophenschutzbehörden ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.
Unter anderem bieten Landratsämter, kreisfreie Städte und Bezirke eine kostenlose Beratung für Pflegebedürftige und ihre Zu- und Angehörigen an.
Die Errichtung, die Inbetriebnahme, die Stilllegung sowie die bauliche und betriebstechnische Änderung oder der Übergang des Eigentums oder des Nutzungsrechts an der Wasserversorgungsanlage auf eine andere Person muss vom Betreiber...
Seit 1998 werden Fachstellen für pflegende Angehörige aus dem Förderprogramm "Bayerisches Netzwerk Pflege" gefördert. Angehörige von pflegebedürftigen Menschen erhalten hier Rat, Hilfe und Entlastung durch speziell geschulte...
Viele Tier- und Pflanzenarten sind stark gefährdet. Deshalb regeln völkerrechtliche Verträge, EU-Recht, Bundesrecht und Landesrecht den Handel mit gefährdeten Arten. Sie schützen aber auch vor Zugriffen auf diese Arten und ihre...
Bußgeldbescheide in Ordnungswidrigkeitenverfahren können mit dem Einspruch angefochten werden.
Wenn Sie eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben oder jemandem überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen anzeigen.
Sie können von der Gemeinde und dem Landratsamt Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.
Möchten Sie eine ortsfeste oder sich fortbewegende öfftl. Versammlung unter freiem Himmel durchführen, müssen Sie diese rechtzeitig bei der zuständigen Behörde anzeigen. Die Anzeige wird im Regelfall von der Behörde bestätigt und...