
Serviceleistungen & Informationen
Wer braucht eine Belehrung?
Personen die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, oder in einer Gemeinschaftsküche arbeiten, bedürfen einer Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese...
Das Infektionsschutzgesetz schreibt für bestimmte Infektionskrankheiten die Meldung der Erkrankung, des Verdachts einer Erkrankung und des Todes vor. Auch der Nachweis von bestimmten Krankheitserregern durch Ärzte und Laboratorien ist...
Die Gesundheitsämter bieten Beratung und Aufklärung zu gesundheitsrelevanten Themen.
Der Vollzug der Trinkwasserverordnung durch die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen und die staatlichen Überwachungsbehörden (Gesundheitsämter) soll eine einwandfreie Trinkwasserversorgung der Verbraucher sicherstellen.
Sie können sich für Fragen und Auskünfte zu Infektionskrankheiten an das Gesundheitsamt wenden.
Das Trinkwasser muss regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Betroffen sind nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Vermieterinnen und Vermieter.
Zuständig für den Vollzug des Transfusionsgesetzes sind die Regierungen von Oberbayern bzw. Oberfranken. Bei der Überwachung der dezentralen Blutspendetermine (Möglichkeit der Blutspende in Schulen, Gemeindezentren u.ä.) beteiligen die...
Die Todesbescheinigung wird von dem Arzt ausgefüllt, der bei einem Todesfall den Tod feststellt und die Leichenschau durchführt. Sie dient als Grundlage für die Registrierung des Todesfalls und muss dem Standesamt vorgelegt werden....
Etwa eines von 1000 neugeborenen Kindern in Bayern leidet an einer Störung des Stoffwechsels, des Hormon- oder Immunsystems, ein oder zwei von 1000 Kindern an einer beidseitigen Hörstörung. Daher wird den Eltern neugeborener Kinder...
Die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) sind zuständig für die arzneimittel- und apothekenrechtliche Überwachung der öffentlichen Apotheken. Sie bedienen sich hierzu ehrenamtlicher Pharmazieräte.
Der Betäubungsmittelverkehr in Apotheken, ärztlichen und zahnärztlichen Praxen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, Hospizen und verschiedenen anderen Einrichtungen wird von den Gesundheitsämtern überwacht.
Die Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes überwachen Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen in hygienischer Hinsicht.