Sexuell übertragbare Krankheiten; Beratung und Untersuchungen
Die Gesundheitsämter beraten Personen, die an einer sexuell übertragbaren Krankheit leiden oder von ihr bedroht sind und treffen die zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erforderlichen Maßnahmen.
Die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes bieten kostenlose und anonyme Beratung sowie in bestimmten Fällen unter anderem kostenlose und anonyme Testangebote (z. B. bei HIV/AIDS) an. Im Einzelfall können die Beratung und Untersuchung bezüglich sexuell übertragbarer Krankheiten die ambulante Behandlung durch eine Ärztin oder einen Arzt umfassen, soweit dies zur Verhinderung der Weiterverbreitung der übertragbaren Krankheit erforderlich ist.
(durch Augenarzt, Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", Arzt bei einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung, Arzt des Gesundheitsamtes oder anderer Arzt der öffentlichen Verwaltung)
oder Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (nicht älter als 2 Jahre) (s. § 12 Absatz 6 i.V.m. Anlage 6 Nr. 2 FeV)
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)