
© Anand Anders
Service & Infos Serviceleistungen & Informationen
Serviceleistungen & Informationen
Spendenbescheinigungen
Bei Spenden handelt es sich um eine freiwillige Zuwendung z. B. für einen gemeinnützigen Zweck, die in Geld oder auch Sachleistungen bestehen können.
Schulwesen, Gastschulverhältnisse
Der Landkreis ist Sachaufwandsträger für weiterführende Schulen. Zudem werden Gastschulverhältnisse genehmigt und Kosten- bzw. Gastschulbeitrag abgerechnet.
Steuerliche Angelegenheiten des Landkreises
Soweit der Landkreis als Unternehmer i.S.d. Umsatzsteuerrechts tätig wird, unterliegt er der Umsatzsteuer. Soweit der Landkreis einen „Betrieb gewerblicher Art“ (BgA) betreibt, unterliegt er der Körperschaftsteuer und der...
Haushalt
Bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften (Bund, Ländern, Gemeinden, Gemeindeverbänden) ist die Grundlage für die gesamte Finanzwirtschaft der Haushaltsplan.
Zuschusswesen
Ein Zuschuss ist eine finanzielle Zuwendung ohne direkte Gegenleistung.
Versicherungen
Der Landkreise kann Versicherungen abschließen, um sich gegen verschiedenste Risiken abzusichern.
Beteiligungsverwaltung
Landkreise können Unternehmen außerhalb ihrer allgemeinen Verwaltung als Eigenbetriebe, selbständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts oder in den Rechtsformen des Privatrechts betreiben (Beteiligungen).
Schuldenverwaltung
Die Verwaltung der vom Landkreis Schweinfurt aufgenommenen Darlehen erfolgt durch die Finanzverwaltung.
Kreditorenbuchhaltung
In der Kreditorenbuchhaltung werden die kreditorischen Eingangsrechnungen und Gutschriften bearbeitet.
Anlagenbuchhaltung
Die Anlagenbuchhaltung ist ein Teilbereich der Finanzbuchhaltung. Hier werden die langlebigen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens des Landkreises Schweinfurt erfasst und verwaltet.
Kosten- und Leistungsrechnung
Die Kosten – und Leistungsrechnung (KLR) ist ein Teilbereich des internen Rechnungswesens.
Jahresabschluss
Im Jahresabschluss des Landkreises Schweinfurt ist das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachgewiesen.