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i-Kfz Internetbasierte Fahrzeugzulassung

Neue Zulassungsgebühren und Ausweitung der internetbasierten Leistungen (ikfz)

Die ab dem 1. September 2023 deutlich erweiterte internetbasierte Fahrzeugzulassung des Landratsamts Schweinfurt vereinfacht das Verfahren der Zulassung von Kraftfahrzeugen für alle Beteiligten enorm. Die Online-Zulassung eines Fahrzeugs geht schneller vonstatten und kostet deutlich weniger. Die Gebühren für die termingebundene Zulassung vor Ort werden dagegen etwas angehoben. Das ist das Ergebnis der Gebührenänderung des Bundesverkehrs- sowie des Bundesfinanzministeriums. 

Am 28. Juli 2023 wurde die durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und das Bundesministerium der Finanzen erlassene Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und zur Änderung weiterer Vorschriften, u. a. der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Diese Verordnung trat am 1. September 2023 in Kraft. Mit der Änderung der FZV wird auch das Ziel verfolgt, mit dem weiteren Ausbau der internetbasierten Fahrzeugzulassung (iKfz) das Verwaltungsverfahren für die Zulassung von Kraftfahrzeugen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung effizienter und weniger zeitaufwendig zu gestalten. 

Durch die Anpassung der Gebühren wird es den Bürgerinnen und Bürgern erleichtert, sich für die internetbasierte Zulassung zu entscheiden. Wesentliche Änderung der GebOSt ist, dass sich die Gebühren für direkt in der Zulassungsbehörde vorgenommene Zulassungsvorgänge etwas erhöhen, während die Gebühren für Online-Zulassungsvorgänge (internetbasierte Fahrzeugzulassungen) deutlich niedriger ausfallen. In der untenstehenden Übersicht finden Sie eine Gegenüberstellung der Gebühren vor Ort in der Zulassungsstelle zu den iKfz-Gebühren.

In allen Fällen ist zu beachten, dass sich die Zulassungsgebühren immer aus verschiedenen Teilgebühren zusammensetzen. Da die u. g. Beträge i. d. R. nie alleine festgesetzt werden, fallen die tatsächlichen Zulassungsgebühren in Summe etwas höher aus.

 

Übersicht über die Gebühren
 

Art des Vorganges

Gebühr vor Ort

Gebühr iKfz


Zulassung oder Wiederzulassung


30,00 €


12,80 €


Tageszulassung (neuer Vorgang)


45,90 €


14,90 €


Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk und Zuteilung eines neuen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel


27,10 €


12,10 €


Wiederzulassung nach Außerbetriebsetzung


23,00 €


10,60 €


Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens


24,20 €


10,40 €


Umschreibung aus einem anderen Zulassungsbezirk bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens – mit und ohne Halterwechsel


23,60 €


9,90 €


Umschreibung innerhalb desselben Zulassungsbezirks und Zuteilung eines neuen Kennzeichens


26,20 €


12,40 €


Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges


15,90 €


2,10 €


Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr

 

Als Innovator des deutschen E-Governments digitalisiert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr mit dem Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) das Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland. Ziel des Projektes ist es, die Fahrzeugzulassung einfacher, bequemer und effizienter zu machen und dadurch Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und die öffentliche Verwaltung zu entlasten. Mit der Digitalisierung können Fahrten zur Zulassungsbehörde vermieden werden, was ein erhebliches Zeit- und Wegeeinsparungspotenzial für Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter bedeutet.

Ausführliche Informationen zum Thema i-Kfz gibt es auf der Internetseite des Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Einen Direktlink finden Sie unten im Bereich "Weiterführende Links und Downloads".

Internetbasierte Zulassungsvorgänge können über unser Bürgerservice-Portal bearbeitet werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unten im Bereich "Onlineverfahren".

Aktuell können folgende Zulassungsvorgänge im internetbasierten Verfahren abgewickelt werden:

  • Neuzulassung
  • Abmeldung
  • Wiederzulassung
  • Tageszulassung (Neufahrzeug mit deutschen Papieren)
  • Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
  • Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H)

Im Bereich "Weiterführende Links und Downloads" ganz unten finden Sie Direktlinks zu den einzelnen Zulassungsvorgängen. Von dort aus gelangen Sie dann auch direkt zum Bürgerservice-Portal.

Zum 01.09.2023 gibt es weitreichende Änderungen bei der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz). Ab diesem Zeitpunkt wird z. B. das "sofortige Losfahren" nach der Online-Zulassung in vielen Fällen möglich sein. Der Gang zur Zulassungsstelle kann dann entfallen. Ausführliche Informationen zum Thema i-Kfz gibt es auf der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr. Einen Direktlink finden Sie unten im Bereich "Weiterführende Links und Downloads"

Internetbezogene Fahrzeug-Zulassungen
 

Mit dem Bürgerservice-Portal haben Sie die Möglichkeit, folgende Anträge elektronisch an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.

  • Außerbetriebsetzung (Abmeldung) eines Fahrzeuges
  • Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeuges (mit/ohne Halterwechsel, mit/ohne Wechsel des Zulassungsbezirkes, mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Neuzulassung eines Fahrzeuges mit EG-Typgenehmigung
  • Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges (mit/ohne Wechsel des Kennzeichens)
  • Änderung von Halterdaten (Namens-/Adressänderungen)

Die Anmeldung am Bürgerservice-Portal (BSP) ist auf verschiedene Art und Weise möglich. Weitere Infos zur Anmeldung finden Sie direkt im BSP.

Nach der Anmeldung im BSP werden Sie dort durch den gewünschten Vorgang geleitet.

Online Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde
 

Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.

Merkblatt Zulassungsvorgänge und benötigte Unterlagen
 

Übersicht über die gängigen Zulassungsvorgänge und die jeweils benötigten Unterlagen

Kontakt

Zulassungsbehörde Allgemein

Organisationseinheit

Stand: 14.09.2023
Zulassungsbehörde (31.3)