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© Anand Anders

Soziale Dienste 2 (21.2)

Soziale Dienste 2 ist als Teil des Amtes für Jugend und Familie zuständig für strukturelle, niederschwellige und präventive Aufgaben. So beraten wir beispielsweise Gemeinden in Fragen der Jugendarbeit und Familienbildung, aber auch Vereine, Verbände und Gewerbetreibende in Fragen des Jugendschutzes. Eltern unserer kleinsten Mitbürger unterstützen wir mit Frühen Hilfen, Kinder im Schulbesuch und deren Eltern werden bei kleinen und größeren Schwierigkeiten oder Schulabsentismus beraten durch Jugendsozialarbeit an Schulen. Hilfe im Strafverfahren erhalten Jugendliche und Heranwachsende von der Jugendgerichtshilfe.

Gesetzesgrundlagen sind im SGB VIII: §11, 13, 14, 16, 29, 52

 
Eine vollständige Übersicht unserer Leistungen finden Sie im Bereich Serviceleistungen und Informationen :
Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) Koki jugendschutz, kinderschutz, koja, alkohol, drogen, paintball, laser, erziehungsbeauftragung § 11 § 16 SGB VIII; Kooperation und Kinderschutz; Hilfe mit Kleinkindern Frühe Hilfen karl beck haus Jugendgerichtshilfe