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© Anand Anders

Serviceleistungen & Informationen

 
Formulare / Anträge

Bevölkerungsschutz; Warnung der Bevölkerung

Die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden warnen bei Bedarf die von einer Katastrophe oder großflächigen Gefährdungslage voraussichtlich betroffene Bevölkerung und geben ggfs. Verhaltenshinweise.

Brand- und Katastrophenschutz; Alarmierungsplanung
Für die Alarmierungsplanungen im Brand- und Katastrophenschutz sind die Kreisverwaltungsbehörden und für die Alarmierungsplanungen des Rettungsdienstes die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung zuständig. ...
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Katastrophenschutz; Informationen zu den Aufgaben der Katastrophenschutzbehörden

Aufgabe der Katastrophenschutzbehörden ist es, Katastrophen abzuwehren und die dafür notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen.

Hochwasser; Festsetzung von Überschwemmungsgebieten
Die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung ermittelt Überschwemmungsgebiete für ein 100-jährliches Hochwasserereignis, die von den Kreisverwaltungsbehörden durch Rechtsverordnung festgesetzt werden.
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Manöver; Anmeldung

Manöver der Bundeswehr und ausländischer Streitkräfte müssen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden.

Katastrophenschutz; Ergänzende Ausstattung und Ausbildung

Die im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen nehmen auch die Aufgaben zum Schutz der Bevölkerung vor den besonderen Gefahren und Schäden, die im Verteidigungsfall drohen, wahr. Sie werden zu diesem Zwecke...

Katastrophenschutz; Durchführung von Übungen
Die Kreisverwaltungsbehörden haben als Vorbereitungsmaßnahmen in angemessenem Umfang Katastrophenschutzübungen unter Beteiligung der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten durchzuführen.
Funkanlagen der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes; Beantragung
Die Funkanlagen für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) unterliegen der Genehmigungspflicht. Die Kreisverwaltungsbehörden sind Antragsstellen für die mobilen und ortsfesten Funkanlagen der Feuerwehren und des...
Katastrophenschutzpläne; Erstellung und Fortschreibung

Alle Katastrophenschutzbehörden in Bayern haben insbesondere allgemeine Katastrophenschutzpläne und, soweit erforderlich, besondere Alarm- und Einsatzpläne, sogenannte Katastrophenschutz-Sonderpläne, zu erstellen und fortzuschreiben.

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Hochwasser; Bereitstellung von Informationen für Gemeinden
Nach Überschreiten festgelegter Wasserstände informieren die Wasserwirtschaftsämter die Kreisverwaltungsbehörden, die ihrerseits die Hochwasserwarnungen an Gemeinden weitergeben.
Hochwasser; Erstellung eines gemeindlichen Meldeplans
Die am Hochwassernachrichtendienst teilnehmenden Gemeinden erstellen Meldepläne, welche Maßnahmen bei welchen Pegelständen von welchen Stellen durchgeführt werden müssen. Ein Meldeplan gibt Hinweise auf verantwortliche Stellen oder...
Notfallplanung; Erstellung externer Notfallpläne

Die Kreisverwaltungsbehörden erstellen im Rahmen des vorbeugenden Katastrophenschutzes auf Basis entsprechender Betreiberinformationen Alarm- und Einsatzpläne für bestimmte Störfall-Betriebe.

 

Sicherheitsrecht; Anordnungen

Gemeinden, Landratsämter, Regierungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration treffen die erforderlichen Anordnungen und Entscheidungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

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Ernährungsnotfallvorsorge; Informationen
Die Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln ist eine vorrangige Aufgabe der staatlichen Vorsorgepolitik. Diese gliedert sich in die Ernährungssicherstellung und in die Ernährungsvorsorge. ...
Zivil-militärische Zusammenarbeit; Informationen zur Abstimmung

Der Begriff der zivil-militärischen Zusammenarbeit beschreibt das in verschiedenen Bereichen stattfindende Zusammenwirken militärischer und ziviler Kräfte.

Vegetationsbrandbekämpfung - Einbindung der Landwirtschaft
Koordinierte Hilfe der Landwirtschaft bei Vegetationsbränden.