
Verlängerung von Fahrerlaubnissen
Verlängerung von Fahrerlaubnissen
Bestimmte Führerscheinklassen (C und D) sind befristet. Die Verlängerung der Geltungsdauer müssen sie bei der örtlich zuständigen Führerscheinstelle beantragen. Für die Verlängerung ist keine Führerscheinprüfung erforderlich. Die Behörde prüft aber Ihre körperliche Eignung.
Hinweis SARS-CoV-2-Pandemie:
Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE und D1, D1E, D, DE (§§ 23 Abs. 1 Satz 2, 24 FeV) kann – bei rechtzeitiger Beantragung der Verlängerung bei der Fahrerlaubnisbehörde vor Ablauf der Befristung – zunächst für ein Jahr, gerechnet vom aktuell eingetragenen Ablaufdatum, verlängert werden, wenn die notwendigen ärztlichen Bescheinigungen nach den Anlagen 5 und 6 der FeV nicht vorgelegt werden können.
Zum Nachweis, dass die ärztliche Untersuchung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil in zumutbarer Entfernung aus Gründen der Corona-Pandemie keine Kurse bzw. Untersuchungen (mehr) angeboten werden, ist eine Arbeitgeberbestätigung (siehe Formulare) vorzulegen.
Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Verlängerung. Eine Verlängerung ohne Rückdatierung der Laufzeit kann bis zu sechs Monate vor Ablauf der Fahrerlaubnis-Klassen erfolgen. Nach Fristablauf dürfen Sie keine Fahrzeuge der betreffenden Klassen mehr führen.
Erforderliche Unterlagen
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm)
- Personalausweis oder Reisepass
- Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheines
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 FeV (nicht älter als 2 Jahre)
Zusätzlich bei Fahrerlaubnisklassen D, DE, D1, D1E:
- Erweitertes behördliches Führungszeugnis der Belegart 0 aufgrund von § 30 a Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BZRG
- Ab dem 50. Lebensjahr betriebs- und arbeitsmedizinisches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 2 FeV (nicht älter als 1 Jahr)
Führerscheinstelle: 37,50 Euro
Ggf. 5,10 Euro für die Meldebestätigung
Kosten für ärztliche Zeugnisse bzw. Gutachten
Kosten für Führungszeugnis
Fahrerlaubnisbehörde (31.2)
Ansprechpartner
Sachbearbeiterin
Schrammstr. 1
97421 Schweinfurt
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