Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Beantragung der Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei
Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei dürfen nur während der Dauer des Dienstverhältnisses von der Dienstfahrerlaubnis Gebrauch machen. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis in den EU-Kartenführerschein. Der bisherige Zivilführerschein wird entwertet und eingezogen.
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm; nicht älter als 1 Jahr)
- Aktuell im Besitz befindlicher Führerschein im Original
- Dienstführerschein im Original
- Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheines
Bitte achten Sie bei Antragsstellung darauf, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und soweit gefordert im Original vorzulegen. Durch die Nachforderung benötigter Unterlagen kommt es andernfalls zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung.
38,80 €
Ggf. 5,10 € für die Meldebestätigung
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Fahrerlaubnisbehörde (31.2)