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Ersatzführerschein wegen Namensänderung, Auflagenänderung oder Beschädigung

Beantragung eines Ersatzführerscheindokumentes aufgrund von Namensänderung, Auflagenänderung oder Beschädigung

Anträge auf Ausstellung eines Ersatzführerscheins wegen Namensänderung, Auflagenänderung oder Beschädigung können samt der notwendigen Unterlagen auch am Bürgerservice des Landratsamtes Schweinfurt abgegeben, in den Briefkasten des Landratsamtes Schweinfurt eingeworfen oder postalisch übersandt werden. Bitten achten Sie hierbei auf die Vollständigkeit der Unterlagen und Angaben auf dem Antragsformular.

Der Austausch des Führerscheins wird dann empfohlen, wenn sich beispielsweise der Familienname des Fahrerlaubnisinhabers geändert hat. Dadurch kann die Feststellung des Fahrerlaubnisumfangs durch Dritte leichter bewerkstelligt werden.

Die Ausstellung eines Ersatzführerscheins kann auch bei Beschädigung des Kartenführerscheins erforderlich werden.

Bitte beachten Sie, dass für die Streichung der Auflage, eine Sehhilfe im Straßenverkehr zu tragen, ein augenärztliches Gutachten vorzulegen ist. Ein (auch augenärztlicher) Sehtest allein genügt nicht. Sofern eine augenärztliche Korrektur des Sehvermögens vorgenommen wurde, darf der das Gutachten erstellende Arzt nicht der Arzt sein, der den Eingriff vorgenommen hat. 

Unterlagen - Ersatzführerschein wegen Namensänderung, Auflagenänderung oder Beschädigung

 

  • Personalausweis oder Reisepass (bei postalischer Antragsstellung bitte in Kopie beifügen)
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm; nicht älter als 1 Jahr)
  • Aktuell im Besitz befindlicher Führerschein (bei postalischer Antragsstellung bitte in Kopie beifügen)
  • Ggf. weitere Unterlagen zur Änderung von Auflagen (z. B. Bescheinigung über bestandene Schulungen) im Original
  • Unterschriebener Vordruck zur Herstellung eines Kartenführerscheins

Bitte achten Sie bei Antragsstellung darauf, alle erforderlichen Unterlagen vollständig und soweit gefordert im Original vorzulegen. Durch die Nachforderung benötigter Unterlagen kommt es andernfalls zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung.

Hinweis zur postalischen Antragsstellung: bei Angabe einer E-Mailadresse auf dem Antrag erfolgt eine automatische Information, sobald der Führerschein zur Abholung bereitliegt. Andernfalls ist eine Information des Antragsstellers leider nicht möglich.

Namensänderung und Beschädigung: 25,30 €

Auflagenänderung: 25,30 €, 28,30 € bzw. 38,60 €

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Stand: 30.03.2023
Fahrerlaubnisbehörde (31.2)
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