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Ausstellung eines internationalen Führerscheines

Beantragung eines internationalen Führerscheines für Auslandsreisen außerhalb der EU

*** Ab sofort ist eine Antragstellung auch im Online-Verfahren möglich. Bei Bestellung des internationalen Führerscheins per Einschreiben ist zudem keine persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde mehr nötig. ***

Ihr EU-Kartenführerschein gilt grundsätzlich nur innerhalb der Europäischen Union. Für sonstige Auslandsreisen wird das zusätzliche Mitführen eines internationalen Führerscheins empfohlen.

Die Gültigkeit eines internationalen Führerscheins nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 08.11.1968 „Wiener Abkommen“ (Anlage 8d zu § 25b Abs.3 Fahrerlaubnis-Verordnung) beträgt 3 Jahre. 

Die Gültigkeit eines internationalen Führerscheins nach dem internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24.04.1926 „Pariser Abkommen“ (Anlage 8c zu § 25b Abs.2 Fahrerlaubnis-Verordnung) beträgt 1 Jahr.

Welches Dokument Sie für Ihre Reise benötigen, erfragen Sie bitte beim Reiseveranstalter oder bei der zuständigen Landesvertretung.

Der internationale Führerschein kann nur ausgestellt werden, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind. Inhaber eines vor dem 01.01.1999 ausgestellten deutschen Führerscheins (grau/rosa Altführerschein) müssen bei Erteilung eines internationalen Führerscheins den deutschen Führerschein in den EU-Kartenführerschein umtauschen. 

Welchen Führerschein für welches Land? 

Für Europa:

Im Bereich der Europäischen Union dürfen Sie grundsätzlich auch mit dem deutschen Führerschein fahren. Es wird jedoch empfohlen, für die Länder Moldawien, Russland, Ukraine, Weißrussland und Serbien einen internationalen Führerschein mitzuführen. 

Für Länder außerhalb Europas:

Für Länder außerhalb der Europäischen Union wird der internationale Führerschein grundsätzlich empfohlen. In Zweifelsfällen empfiehlt es sich für den Antragsteller, beim Reiseveranstalter oder der diplomatischen Vertretung des betreffenden Landes in der Bundesrepublik Deutschland bzgl. der Notwendigkeit eines internationalen Führerscheins nachzufragen.

Unterlage - Ausstellung eines internationalen Führerscheines
  • EU-Kartenführerschein
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (35 mm x 45 mm; nicht älter als 1 Jahr)
  • Personalausweis oder Reisepass

Die Kosten betragen 15,50 Euro

Für die Übersendung des internationalen Führerscheins bei Auswahl dieser Option im Online-Verfahren kommen die Zustellungsgebühren von 3,65 Euro hinzu.

Im Rahmen des Online-Verfahrens besteht für Sie die Möglichkeit, per Paypal oder Giropay zu zahlen.

Online-Antrag internationaler Führerschein
 

Online-Verfahren zur Beantragung eines internationalen Führerscheins.

Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Online-Verfahrens entweder ein aktuelles Personalausweisdokument mit Onlinefunktion (blau-grüner Kreis auf der Rückseite rechts) sowie die AusweisApp2 oder ein ELSTER-Zertifikat notwendig sind.

Online Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde
 

Unter diesem Link können Sie sich einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde buchen.

Terminbuchung für die Zulassungsstelle/Fahrerlaubnisbehörde über die App CleverQ
 

Alternativ zur Online-Terminbuchung können Sie auch über unserer App CleverQ einen Termin für die Zulassungsstelle und/oder die Fahrerlaubnisbehörde reservieren. Infos zur App finden Sie unter diesem Link.

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Stand: 22.02.2024
Fahrerlaubnisbehörde (31.2)
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