Karl-Beck-Haus Schullandheim und Jugendbegegnungsstätte
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Der Landkreis Schweinfurt mit der Kommunalen Jugendarbeit und die Mitarbeiterinnen des KARL-BECK-HAUSES begrüßen Sie recht herzlich.
Das Karl-Beck-Haus ist ein Schullandheim und Jugendbegegnungsstätte in Reichmannshausen, welches von Schulklassen, Jugendgruppen und Bildungsträger, betriebliche Ausbildung sowie von Hauptamtlichen in der Jugendarbeit mit Vollverpflegung oder Selbstversorgung bei der Kommunalen Jugendarbeit gebucht werden kann.
Das Schullandheim liegt am Ortsrand von Reichmannshausen. Es bietet mit seiner Multifunktionshalle, dem abwechslungsreich gestalteten Außengelände sowie dem Schwerpunkt Wald und Waldwirtschaft und einem neu angelegten Sinnesparcours, einen erlebnisreichen und abwechslungsreichen Aufenthalt für Schulklassen sowie Kinder- und Jugendgruppen. Auch im Winter kann man eine spannende Woche mit dem "Winter Action" Konzept im Schullandheim erleben.
Lassen Sie sich von unseren Programmangeboten und den attraktiven Freizeitaktivitäten in der Nähe des Schullandheimes inspirieren. Gerne sind wir Ihnen bei der Gestaltung bzw. Ausarbeitung des Aufenthaltes behilflich.
Freie Termine finden Sie in unserm Online-Belegungskalender
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Lage des Hauses
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Anmeldung:
Die Anmeldung gilt als verbindlich, wenn sie schriftlich beim Amt für Jugend und Familie, Kommunale Jugendarbeit vorliegt.
Folgende Module und (lehrplanbezogene) Angebote können Sie zu Ihrem Aufenthalt buchen:
Kultur und Geschichte, Regionale Landschaft
Entwicklung persönlicher und sozialer (Alltags-)Kompetenzen
Gesundheit, Sport und Bewegung
Fristen bei der Belegung:
Die Ankunftszeit ist unter der Woche ab 10.00 Uhr und für Wochenendgruppen am Freitag ab 17.30 Uhr möglich.
Es erfolgt automatisch keine Bestätigung, der Termin ist mit dem Vertrag fest gebucht!
Bitte eine Woche vor dem gebuchten Termin die genaue Teilnehmerzahl im Schullandheim
Tel. 09526/1486 (Anrufbeantworter) oder karl-beck-haus@lrasw.de durchgeben.
Der Anmeldevertrag muss innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt wieder an die Kommunale Jugendarbeit zurückgesendet werden. Falls der Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt nicht bei der KOJA eingeht, wird der Termin wieder für andere Gruppen freigegeben.
Rücktrittsbedingungen: Bei Stornierung des Aufenthaltes innerhalb einer Frist von mehr als 60 Tagen vor dem geplanten Aufenthalt wird eine Gebühr von 25 € fällig. Bei Stornierung innerhalb des 31. bis 60. Tages vor dem geplanten Aufenthalt werden 30 %, bei Stornierung innerhalb von 30 oder weniger Tagen vor dem geplanten Aufenthalt 50 % der Belegungsgebühren (für den gebuchten Aufenthalt) in Rechnung gestellt; Einnahmen aus einer etwaigen Ersatzbelegung für denselben Zeitraum werden auf die Stornierungsgebühren angerechnet. Stornierungen bedürfen der Schriftform. Erfolgt nach der schriftlichen Anmeldung eine Gebührenerhöhung, so kann der Anmeldende innerhalb von einem Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung entschädigungs- und gebührenfrei vom Vertrag zurückzutreten. |
Anmeldungen für das darauffolgende Jahr sind für
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Kontakt
Sandra Garbe
Organisationseinheit
Soziale Dienste 2 (21.2)
Weiterführende Links & Downloads
Weiterführende Leistungen
Ansprechpartner
Kontakt
Oliver Pfister
Sandra Garbe
Montag, Mittwoch und Freitag Vormittag