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Kommunalwahlen 2026

An dieser Stelle finden Sie Informationen und Bekanntmachungen rund um die Kommunalwahlen 2026. Die Kommunalwahlen finden am 8. März 2026 statt. Auf Kreisebene werden die Landrätin oder der Landrat sowie die 60 Kreisrätinnen und Kreisräte des Kreistags gewählt. 

Der Wahlausschuss des Landkreises Schweinfurt hat in seiner öffentlichen Sitzung am 20. Januar 2026 im Landratsamt Schweinfurt die eingereichten Wahlvorschläge für die Kommunalwahlen am 8. März 2026 zugelassen. Die Namen aller Bewerberinnen und Bewerber sind im Amtsblatt des Landratsamts Schweinfurt vom 22. Januar 2026 veröffentlicht. 

Das Wahlgebiet erstreckt sich über den gesamten Landkreis Schweinfurt und schließt damit das Gebiet der kreisfreien Stadt Schweinfurt aus. Bürgerinnen und Bürger, die ihren Wohnsitz im Gebiet der Stadt haben, besitzen kein Wahlrecht für die Landrats- und Kreistagswahl.

Wer sich schon einmal einen Überblick verschaffen und das Wählen „üben“ möchte, kann dies mit dem interaktiven Online-Probestimmzettel tun unter www.landkreis-schweinfurt.de/probestimmzettel2026 Der Probestimmzettel ist ein Service der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB).


Hinweise zu den Wahl-Ergebnissen und dem anschließenden Wahl-Ausschuss

Die vorläufigen Ergebnisse der Landkreiswahlen (Wahl Landrätin oder Landrat/Kreistagswahl) sind online an dieser Stelle abrufbar:

Gemäß der Bekanntmachung über die Form der Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses vom 23.02.2026 gibt die Landkreiswahlleiterin unter dem Vorbehalt der Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss das nachstehende vorläufige Wahlergebnis für die Wahl der Landrätin oder des Landrats und des Kreistags am 08.03.2026 bekannt:

Das abschließende Wahlergebnis für die Wahl der Landrätin oder des Landrats und des Kreistags am 08.03.2026 wird durch den Wahlausschuss festgestellt. Der Wahlausschuss ist u. a. befugt, die Stimmergebnisse einschließlich der Auswertung der Stimmzettel und der Entscheidungen der Wahlvorstände und der Briefwahlvorstände sowie die Entscheidungen über die Wählbarkeit zu berichtigen. Aufgrund dessen kann es im Rahmen der Feststellung der abschließenden Wahlergebnisse z. B. noch zu Änderungen in der Stimmverteilung kommen. 

Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG. Hiernach gilt die Wahl als angenommen, wenn die Gewählte bzw. der Gewählte sie nicht binnen einer Woche nach Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Schweinfurt (Landkreiswahlleitung) abgelehnt hat. Entscheidend für den Beginn der Frist nach Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG ist die Verkündung des obenstehenden vorläufigen Wahlergebnisses. Die Verkündung erfolgte am 13.03.2026.

Hinweise zu anschließendem Wahl-Ausschuss

Mit amtlicher Bekanntmachung vom 11.03.2026 wurde der Termin der Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung des abschließenden Ergebnisses der Wahl der Landrätin oder des Landrats und des Kreistags für den 23.03.2026 um 14 Uhr im Landratsamt Schweinfurt, Raum 100A, festgelegt. Der Wahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in öffentlicher Sitzung, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche Einzelner entgegenstehen.



Häufig gestellte Fragen und hilfreiche Antworten

Weiterführende Informationen, etwa zu Stimmabgabe, Briefwahl oder Wahlsystem gibt es zum Beispiel unter www.deinewahl.bayern.de 

Diese Informationen sind auch in Leichter Sprache hier zu finden.