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© Anand Anders

Gleichstellungsstelle/ Familienbeauftragte (LR 3)

Die Gleichstellungsstelle für Männer und Frauen überwacht den Verfassungsauftrag des Artikels 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland (GG) und des Art. 118 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern sowie den Vollzug des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes. Sie macht es sich zur Aufgaben, die Situation von Frauen zu verbessern, die Chancengleichheit von Frauen und Männern zu sichern ebenso wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Die Familienbeauftragte ist eine Interessenvertretung der Familien im kommunalen Bereich und arbeitet interdisziplinär mit Organisationen und Institutionen bei familienspezifischen Themen zusammen.

 

Aufgaben im Überblick

Gleichstellungsstelle

Interner Bereich

  • Beratung bei Nachteiligungen, Diskriminierung, beruflichen und familiären Schwierigkeiten
  • Beteiligung bei der Aufstellung von Gleichstellungskonzepten, Stellenausschreibungen, Einstellung und beruflicher Aufstieg
  • Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung wie Fortbildungsangebote, Flexible Arbeitszeiten, Teilzeit-, Wohnraum und Telearbeit, Wiedereinstieg

 Externer Bereich

  • Öffentlichkeitswirksame Maßnahmen, um auf die Benachteiligigung von Frauen hinzuweisen
  • Zusammenarbeit mit allen Organisationen, die zur Gleichstellung der Frauen beitragen
  • Initiativen zur Erhöhung der Frauenanteile in den Bereichen, in denen sie erheblich unterrepräsentiert sind

Familienbeauftragte

  • Interessensvertretung der Familien im kommunalen Bereich
  • Unterstützung bei der Verbesserung der Balance von Familie und Arbeitswelt
  • Projekt "Initiative Familienorientierte Personalpolitik"
  • Projekt "Leben im Schweinfurter Land"
  • Projekt "Erfolgswerkstatt Schweinfurter Land"

 

Eine vollständige Übersicht unserer Leistungen finden Sie im Bereich Serviceleistungen und Informationen :