
Serviceleistungen & Informationen
Informieren Sie sich über Bebauungspläne Ihrer Gemeinde
Abkürzungen: EF = Erstfassung, AE = Änderung, NF = Neufassung
Informieren Sie sich über Flächennutzungspläne Ihrer Gemeinde
Abkürzungen: EF = Erstfassung, AE = Änderung, NF = Neufassung
Bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten bestehen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse zur Ermittlung von Grundstückswerten. Sie erstellen auf Antrag Gutachten über den Wert bebauter oder unbebauter Grundstücke.
...Wenn Sie ein Mehrfamilienwohnhaus in Eigentumswohnungen aufteilen möchten, benötigen Sie eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung. Dasselbe gilt - allerdings seltener - wenn ein Dauerwohnrecht bestellt oder gewerblicher...
Wenn Sie an Bau- oder Bodendenkmälern oder in der Nähe solcher Denkmäler Maßnahmen durchführen wollen, benötigen Sie in vielen Fällen Erlaubnisse nach dem Denkmalschutzgesetz (DSchG).
Insbesondere genehmigungsbedürftige Anlagen werden regelmäßig daraufhin kontrolliert, ob sie den rechtlichen Vorschriften und dem Genehmigungsbescheid entsprechen. Daneben können sie aus besonderem Anlass überprüft werden.
...Auch für genehmigte Anlagen kann die zuständige Behörde nachträglich Anordnungen erlassen.
Die Grün- und Gehölzpflege dient in aller Regel dem Freihalten des Lichtraumprofiles und der Pflege des Straßenbegleitgrüns. Die Sicht auf Schilder und Verkehrszeichen muss zu jeder Zeit sichergestellt sein.
Bestimmte Betriebe mit besonders großem Gefahrenpotenzial (Betriebsbereiche) unterliegen der Störfall-Verordnung.
Die Kreisverwaltungsbehörden erbringen im Bereich Tiefbau verschiedene Services und Leistungen für Dritte.
Werden in öffentlichen Straßengrund Leitungen für Zwecke öffentlicher Versorgung verlegt, regelt sich das Verhältnis zwischen Straßenbaulastträger und Versorgungsunternehmen nach bürgerlichem Recht. In der Regel wird ein Gestattungs-...