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Landwirtschaftliche Wildhaltung; Anzeige der Errichtung, der Erweiterung und des Betriebs eines Tiergeheges

Eine landwirtschaftliche Wildhaltung ist eine Haltung von Wildtierarten zur Gewinnung von Wildbret.

Wer ein Gehege für Dam-, Rot-, Sika- oder Muffelwild errichten, erweitern oder betreiben will, muss dies nach dem Tierschutzgesetz und dem Bayerischen Naturschutzgesetz bei dem zuständigen Landratsamt (Kreisverwaltungsbehörde) anzeigen.

Bei Gehegen von mehr als 10 ha Fläche ist zusätzlich eine jagdrechtliche Genehmigung des Landratsamtes erforderlich.

Zucht, Halten von Tieren, Handel mit Tieren
Anzeige zur Errichtung, Erweiterung und Betrieb eines landwirtschaftlichen Wildgeheges
 

Sie können die Errichtung, Erweiterung und Betrieb eines landwirtschaftlichen Wildgeheges online anzeigen.

Kontakt

Anmeldung Veterinäramt

Amtstierärztin
Dr. Anja Heinelt

Amtstierarzt
Dr. Hermann Stein

Amtstierärztin
Katja Katzenberger

Organisationseinheit

Stand: 23.02.2024
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Damwild, Gehege, Muffelwild, Rotwild, Sikawild, Tierzüchtung, Wildtierhaltung,